Belastungsprobe für von der Leyen

Von der Leyen muss sich Misstrauensvotum stellen

Mittwoch, 02. Juli 2025 | 18:59 Uhr

Von: APA/dpa

Die EU-Kommission von Ursula von der Leyen muss sich kommende Woche im Europäischen Parlament der Abstimmung über einen Misstrauensantrag stellen. In dem zweiseitigen Text werden der Kommission mit Blick auf die Corona-Politik Intransparenz und Missmanagement vorgeworfen. Die Unterstützung des Antrags durch mindestens 72 Abgeordnete bedeutet, dass über ihn debattiert und abgestimmt werden muss. Sollte er angenommen werden, müsste die EU-Kommission geschlossen zurücktreten.

Ein solches Szenario gilt allerdings als unwahrscheinlich, da es dafür die Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und gleichzeitig die Mehrheit der Mitglieder des Parlaments brauchen würde. Das wären mindestens 361, wenn alle Abgeordneten anwesend sind und ihre Stimmen abgeben, sogar 480 Stimmen. Bei der Wahl im vergangenen November hatte die Kommission von Ursula von der Leyen 370 von 688 abgegebenen Stimmen bekommen.

Nach dpa-Informationen wurden die Fraktionsvorsitzenden von EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola über den Sachverhalt informiert. Zuvor war geprüft worden, ob der von einem rechten rumänischen Abgeordneten initiierte Misstrauensantrag wie in den Regeln vorgesehen von mindestens einem Zehntel der 720 Abgeordneten unterstützt wird.

Belastungsprobe für von der Leyen

Für die deutsche CDU-Politikerin, die der europäischen Parteienfamilie EVP angehört, ist der Vorstoß aus dem rechten Lager trotz der geringen Aussichten auf Erfolg eine Belastungsprobe. Grund ist, dass die 66-Jährige mit manchen politischen Initiativen zuletzt auch bei ihr eigentlich wohlgesonnenen Abgeordneten für Unmut sorgte und etwa ein milliardenschweres Kreditprogramm für Verteidigungsinvestitionen als Notfallmaßnahme ohne Parlamentsbeteiligung plante. Letzterer Punkt wird auch in dem Misstrauensantrag kritisiert.

Vorwürfe zur Corona-Politik

Konkret werfen der Rumäne Gheorghe Piperea und die Antragsteller aus dem rechten Lager der EU-Kommission zudem zum Beispiel vor, bis heute Informationen zu in der Corona-Krise ausgetauschten Textnachrichten zwischen von der Leyen und dem Chef des US-Pharma-Konzerns Pfizer zu verweigern. In diesem Fall urteilte jüngst auch das Gericht der EU, dass dies bisher ohne ausreichende rechtliche Begründung geschehe.

Darüber hinaus wird etwa kritisiert, dass Corona-Impfstoffe im Wert von rund vier Milliarden Euro an Impfdosen ungenutzt blieben und die Kommission angeblich über eine verzerrte Anwendung des Gesetzes über digitale Dienste auf Wahlen in Mitgliedstaaten wie Rumänien und Deutschland Einfluss nahm. EVP-Chef Manfred Weber bezeichnete den Antrag in einer ersten Reaktion als ein parteitaktisches Spielchen.

Letzter Misstrauensantrag wurde 2014 gestellt

Misstrauensanträge gegen die Kommission sind äußerst selten. Zuletzt waren Rechtspopulisten im Jahr 2014 mit einem Misstrauensantrag gegen die damalige EU-Kommission um Jean-Claude Juncker gescheitert. Bei der Abstimmung damals votierten lediglich 101 Abgeordnete für den Vorstoß aus dem EU-kritischen Lager. 461 lehnten ihn ab, 88 enthielten sich.

Hintergrund des Misstrauensantrags waren damals Enthüllungen über Steuervorteile für international tätige Großkonzerne in Luxemburg. Juncker war knapp 19 Jahre lang Regierungschef des Großherzogtums gewesen. Kritiker warfen ihm deswegen “Beihilfe zur Steuerhinterziehung” von Unternehmen vor.

Zum Rücktritt einer EU-Kommission führte lediglich ein drohender erfolgreicher Misstrauensantrag im Jahr 1999. Damals stellte eine von Jacques Santer Kommission ihre Posten vorsorglich zur Verfügung, nachdem ein Bericht über Betrug, Missmanagement und Freunderlwirtschaft vorgelegt worden war.

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