Vorstellung des Gesetzentwurfs in Bozen

Wahlgesetz: Freiheitliche beharren auf Direktwahl des Landeshauptmanns

Dienstag, 14. Februar 2017 | 12:16 Uhr

Bozen – Der SVP-Entwurf zum neuen Wahlgesetz mundet der Opposition nicht sonderlich. Heute haben die deshalb die Freiheitlichen einen eigenen Gesetzentwurf zur Wahl des Landtages, der Landesregierung und der Direktwahl des Landeshauptmannes vorgelegt und erklärt, warum man den SVP-Gesetzentwurf ablehnt.

Die Verfassungsänderung des Jahres 2001 verpflichtet den Südtiroler Landtag zur Verabschiedung eines Gesetzes für die Wahl des Landtages selbst. Seither werden die Abgeordneten in Südtirol nicht mehr als Regionalratsabgeordnete, sondern als Landtagsabgeordnete gewählt, die zusätzlich in der Region Trentino/Südtirol auch die Funktion als Regionalratsabgeordnete ausüben.

„Aufgrund parteipolitischer Erwägungen kam bisher kein substantielles Wahlgesetzt zustande und bei den Landtagswahlen 2003, 2008 und 2013 wurde mit einem „technischen“ Wahlgesetz auf der Grundlage des Regionalgesetzes Nr. 7 vom 8. August 1983 gewählt. Der Verzicht auf eine autonome Befugnis ersten Ranges ist der Bevölkerung nicht länger zu vermitteln und zuzumuten“, so die Freiheitlichen auf einer Pressekonferenz in Bozen.

„Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf Nr. 101/16, von der Landtagsfraktion der Freiheitlichen am 5. Oktober 2016 eingereicht, werden im Sinne der Artikel 47 und 48 des Autonomiestatuts die Regierungsform des Landes Südtirol, die Modalitäten für die Wahl des Landtages und der Landesregierung sowie für die Direktwahl des Landeshauptmannes festgelegt. Gerade die von der Verfassung gewährte Direktwahl des Landeshauptmannes ist für uns Freiheitliche von zentraler Bedeutung, weil sie eine eindeutige Stärkung der Direkten Demokratie ist und der Wählerschaft die Möglichkeit gibt, den Regierungschef unabhängig von parteipolitischen Zwängen und Absprachen zu wählen“, heißt es weiter.

„Das Gebiet des Landes Südtirol bildet für die Wahl des Landtages einen einzigen Wahlkreis. Der Landeshauptmann wird direkt und 34 Abgeordnete werden nach dem Verhältniswahlrecht ohne Hürden gewählt“, so die Freiheitlichen.

Als weitere wesentlichen Punkte werden eine Mandatsbeschränkung für den Landeshauptmann und für die Landesräte, eine Beschränkung der Anzahl der Regierungsmitglieder auf sieben, eine Garantieklausel für die ladinische Sprachgruppe, die Beschränkung der Wahlkampfkosten oder ein Misstrauensantrag angesprochen.

Inzwischen hat auch die SVP einen Gesetzentwurf (115/17, hinterlegt am 16. Jänner 2017) vorgelegt. Dieser deckt sich inhaltlich in vielen Punkten mit jenem der Landtagsfraktion der Freiheitlichen. Dennoch kann die Landtagsfraktion der Freiheitlichen dem Entwurf der SVP insgesamt nicht ihre Zustimmung geben, hieß es heute auf der Pressekonferenz, und zwar aus folgenden Gründen:

–              Fehlende Direktwahl des Landeshauptmannes

–              Mindestzahl von 24 Kandidaten auf einer Liste viel zu hoch

–              Frauenquote

–              Abschaffung der Möglichkeit, für die Vorzugsstimmen statt der Namen die Ziffern anzugeben

–              Ermittlung des Vertreters der ladinischen Sprachgruppe

–              Wahl der Landesräte mit einfacher Mehrheit der Mitglieder des Landtages

 

“Einige Sachbereiche sind im SVP-Gesetzentwurf durchaus besser geregelt, so der Misstrauensantrag, die Briefwahl oder die Kontrolle der Wahlkampfkosten. Allerdings melden wir Zweifel an ob auf dem Postwege die Teilnahme an der Wahl auch wirklich garantiert werden kann.” Die Landtagsfraktion der Freiheitlichen ist zu Verhandlungen mit der SVP weiterhin bereit, sie beharren aber auf die Direktwahl des Landeshauptmannes, die Abschaffung der Frauenquote, eine Garantieklausel für die Ladiner sowie auf ein eigenes Landesgesetz zur Regelung der Vergütungen an die Landtagsabgeordneten, die Landesräte und den Landeshauptmann

Von: luk

Bezirk: Bozen