Von: luk
Landeshauptmann Kompatscher und Arera-Präsident Besseghini haben heute in Bozen das vom Autonomiestatut vorgesehene Einvernehmensprotokoll zum Wassersystem unterzeichnet.
Mit der Unterzeichnung des Einvernehmensprotokolls zu Südtirols Wassersystem gaben am heutigen Freitag (24. Februar) beim Wasserspeicher Pfarrhof Landeshauptmann Arno Kompatscher und Arera-Präsident Stefano Besseghini den Startschuss für die von Artikel 13 des Autonomiestatuts vorgesehene Zusammenarbeit. Dieser Artikel 13 war 2017 mit dem Staatsgesetz Nr. 205 geändert worden. Vorgesehen ist nun, dass die Länder Südtirol und Trentino in Wassersystembelangen vorab zu den Maßnahmen der Aufsichtsbehörde für Energie, Versorgungsnetze und Umwelt (Arera) angehört werden, wenn diese öffentliche Versorgungsunternehmen betreffen, die im jeweiligen Land tätig sind. Wie diese Konsultationen ablaufen, wird in dem heute unterzeichneten Abkommen festgelegt.
Neue Phase des offenen Dialogs
Landeshauptmann Arno Kompatscher verwies im Rahmen der Unterzeichnungszeremonie auf die Bedeutung des Einvernehmens: “Es war mir ein Anliegen, dass die Unterzeichnung in Bozen stattfindet, und zwar an einem für Südtirols Wassersystem symbolischen Ort, um die Besonderheit der Autonomie unseres Landes zu unterstreichen. Garant für diese Besonderheit ist das Autonomiestatut, dessen Umsetzung sich manchmal komplex gestaltet.” Der Landeshauptmann gab seiner Hoffnung Ausdruck, dass die Verantwortung, die das Land gegenüber der Aufsichtsbehörde auch im Namen der Gemeinden übernähme, eine neue Phase des offenen und fruchtbaren Dialogs einleiten werde.
Sicherheit und Stabilität
Arera-Präsident Stefano Besseghini erklärte, dass die Unterzeichnung des Einvernehmensprotokolls dazu beitragen könne, Betreibenden und Nutzenden des integrierten Wassersystems Sicherheit und Stabilität zu gewährleisten. “Das Protokoll und der darin vorgesehene ständige Austausch stärken den Dialog und tragen den Besonderheiten der Autonomie dieses Gebietes Rechnung. Die derzeitigen Krisen, angefangen beim Klimawandel und der derzeitigen Dürre, erfordern von den Verwaltungen die Fähigkeit, Synergien zu schaffen und glaubwürdige, langfristige Maßnahmen zu entwickeln”, schloss Präsident Besseghini.
Der heutigen Unterzeichnung wohnten auch der Landesrat für Umwelt und Energie, Giuliano Vettorato, der Generalsekretär des Landes, Eros Magnago, der Direktor der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz, Flavio Ruffini, der Generalsekretär von Arera, Roberto Malaman, Ressortdirektor Antonio Lampis und der Verwaltungsratsvorsitzende der Seab, Kilian Bedin, bei. Die Seab betreibt die in den Felsen gebaute Anlage Pfarrhof mit dem zweitgrößten Wasserspeicher der Stadt Bozen, der ein Fassungsvermögen von 5000 Kubikmetern Wasser hat.
Was sieht das Einvernehmensprotokoll vor?
Das heute unterzeichnete Einvernehmensprotokoll sieht für das Land Südtirol eine Frist von 40 Tagen für etwaige Stellungnahmen zu südtirolrelevanten Arera-Maßnahmen vor. Unbeschadet der Möglichkeit, an der ersten, allen Regionen offenstehenden Konsultationsphase teilzunehmen, wird Südtirol eine Frist von 40 Tagen zugestanden, um sich zur Vereinbarkeit der Arera-Maßnahmen mit dem Autonomiestatut zu äußern.
Sollten die Einwände des Landes nicht unmittelbar als annehmbar erachtet werden, sieht die Vereinbarung vor, dass die Aufsichtsbehörde eine Arbeitsgruppe aus Vertretenden und Fachleuten beider Seiten mit der Prüfung der Einwände und der Lösungsfindung betraut. Diese Arbeitsgruppe kann von beiden Seiten einberufen werden, auch um die Anwendung des Protokolls zu überwachen. Bei der heutigen Veranstaltung unterstrichen beide Vertragspartner, dass diese Arbeitsgruppe eine gute Möglichkeit darstelle, das Land in die Ausarbeitung von Maßnahmen einzubeziehen. Das Protokoll wird auch die Sammlung von Informationen und Dokumenten regeln, die für die von der Behörde in der Provinz durchgeführten kognitiven Untersuchungen und Aktivitäten erforderlich sind.
Weniger Klagen vor dem Verfassungsgericht
Landesrat Giuliano Vettorato erinnerte daran, dass die Verhandlungen zum Teil von unterschiedlichen Vorstellungen geprägt waren, aber mit der heutigen Unterzeichnung des Einvernehmensprotokolls einen erfolgreichen Abschluss gefunden hätten: “Wir haben heute eine wichtige Zusammenarbeit im Bereich der nachhaltigen Wasserbewirtschaftung besiegelt, in der Hoffnung auf eine größere Sensibilität der Aufsichtsbehörde gegenüber den Besonderheiten unserer Autonomie.” Auch hoffe man, dass die Klagen vor dem Verfassungsgericht in Zukunft deutlich abnehmen werden. “Wir wollen das System erneuern und die Eckpfeiler, die es kennzeichnen, stärken: Dazu gehören die kleinen Betreibenden, die hohe Effizienz der Anlagen und die soziale und ökologische Nachhaltigkeit der Wasserwirtschaft in unserem Land.”
Generalsekretär Eros Magnago, der die Beziehungen des Landes zu den staatlichen Institutionen pflegt und in den vergangenen Jahren in Sachen Wassersystem mit Arera verhandelt hat, zeigte sich abschließend zufrieden mit der erzielten Vereinbarung und insbesondere mit der Schaffung der Arbeitsgruppe: “Solche Gespräche zwischen den Fachleuten der Institutionen ermöglichen es meist, im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten die geeignetsten Lösungen zu finden und die Probleme auszuräumen, die von Zeit zu Zeit auftreten.”