Rückverweisung an den Gesetzgebungsausschuss

Gesetz zu Bezügen von Landesregierung und Landtagspräsidium vertagt

Dienstag, 04. Oktober 2016 | 17:10 Uhr

Der Landtag hat sich am heutigen Dienstag mit dem Landesgesetzentwurf Nr. 79/16: „Neuregelung der Bezüge gemäß Gesetzesdekret vom 10. Oktober 2012, Nr. 174, mit Gesetz vom 7. Dezember 2012, Nr. 213, abgeändert und zum Gesetz erhoben“ (vorgelegt von den Abg. Widmann, Bizzo, Renzler und Tinkhauser).

Christian Tschurtschenthaler, Vorsitzender des zuständigen Gesetzgebungsausschusses, beantragte eine Rückverweisung an den Ausschuss mit einer Bearbeitungsfrist von 90 Tagen.

Andreas Pöder (BürgerUnion) sprach sich dagegen aus. Seit Beginn der Legislaturperiode habe die Landesregierung 1,3 Mio. Euro zu viel verdient. Die Mehrheit wolle Zeit schinden. Dem Landtag liege offiziell nur ein Gutachten dazu vor, das von Prof. Caia, und das sei zu beachten. Auch Bizzo solle als Mitunterzeichner des Entwurfs die Würde des Hauses wahren und eine Vertagung ablehnen.

Auch Riccardo Dello Sbarba (Grüne) sprach sich gegen eine Rückverweisung aus. Mit einer Vertagung schädige der Landtag nur den eigenen Ruf. Das Trentino habe auch auf seine autonome Zuständigkeit in dieser Sache bestanden, aber gleichzeitig die Bezüge gekürzt, mit Verweis nicht auf das Monti-Dekret, sondern auf das Übereinkommen zwischen Staat und Regionen. Jede Verzögerung gebe nur dem Populismus Nahrung.

Für die Vertagung sprach sich hingegen Dieter Steger (SVP) aus. Es gehe nur um ein paar Wochen. Man habe in diesem Zusammenhang auch die Frage der Fraktionsmitarbeiter zu regeln, und auch das Wahlgesetz sollte gemeinsam mit diesen Fragen diskutiert werden. Es gebe zwei Gutachten, nicht nur eines. Der Opposition koste das Neinsagen nichts, aber die Bürger würden die Verantwortung der Landesregierung sehr wohl erkennen. Steger verwies auf eine soeben erschienene Studie, laut der die Politikkosten in Südtirol die niedrigsten in ganz Italien seien. Der Antrag auf Vertagung wurde mit 18 Ja und 15 Nein genehmigt.

BISHER:

Am heutigen Dienstag beginnt die Oktobersitzungsrunde im Landtag. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Gehälter der Politiker.

Vizelandtagspräsident Thomas Widmann und weitere Landtagsabgeordnete haben einen Entwurf eingebracht, der vorsieht, dass die Gehälter von Landeshauptmann, Landesräten und vom Landtagspräsidium neu geregelt werden.

Laut einem Dekret des früheren Ministerpräsidenten Mario Monti ist eine Obergrenze bei den Gehältern vorgesehen, wonach der Landeshauptmann nur mehr 13.800 Euro brutto im Monat verdienen darf. In Südtirol verdient Landeshauptmann Arno Kompatscher derzeit aber rund 19.000 Euro brutto.

In der Vergangenheit hat es zwei unterschiedliche Rechtsgutachten in Zusammenhang mit der Frage gegeben, ob sich Südtirol an das Monti-Dekret halten muss, oder nicht.

Von: mk

Bezirk: Bozen