Von: mk
Bozen – Mit Gesetz Nr. 47 vom 7. April 2017 wurden die Kinder- und Jugendanwälte bzw. Kinder- und Jugendanwältinnen der Regionen Italiens und der Autonomen Provinzen von Trient und Bozen damit beauftragt, freiwillige Vormunde für nicht begleitete ausländische Minderjährige auszuwählen, auszubilden und zu begleiten. Die freiwilligen Vormunde unterstützen die Minderjährigen bürokratisch, treffen sich mit ihnen und leisten moralische Unterstützung. Oft werden die Vormunde Bezugspersonen für die Jugendlichen und behalten den Kontakt zu ihnen bis über deren Volljährigkeit hinaus bei.
Die Kinder- und Jugendanwältin Daniela Höller organisiert jetzt im Frühjahr wieder Ausbildungskurse für freiwillige Vormunde. Der Grundkurs verteilt sich auf zwei Tage: Am Freitag, den 13. März, findet nachmittags der erste Teil des Moduls „Recht“ statt, wo es um gesetzliche Neuerungen in Bezug auf die unbegleiteten ausländischen Minderjährigen laut Gesetz Nr. 47/2017 geht, das Modul „Quästur“, das auf die von den Minderjährigen erforderlichen Dokumente näher eingeht und das Modul „Aufnahmesystem zum Kinder- und Jugendschutz“, zu dem Dr. Petra Frei, Direktorin des Amtes für Kinder- und Jugendschutz und soziale Inklusion, referiert. Am Samstag, den 14. März, findet der zweite Teil des Moduls „Recht“ statt, wo es vorrangig um die zivilrechtliche und freiwillige Vormundschaft geht; im darauffolgenden Modul „Nicht begleitete ausländische Minderjährige in Südtirol“ berichten Sozialassistenten der Dienststelle für soziale Integration (DSI) über ihre Erfahrungen mit unbegleiteten ausländischen Minderjährigen; das Modul „Schule“ beleuchtet dann noch die Thematik rund um die Bildung. Abschließend erzählt ein freiwilliger Vormund von seiner persönlichen Erfahrung.
Der Aufbaukurs mit persönlichkeitsbildenden und psychologischen Inhalten findet ganztags statt: Dabei vertieft man die Beweggründe freiwilliger Vormund zu werden, das erste Zusammentreffen mit den Minderjährigen und den richtigen Umgang mit den Traumata der Minderjährigen.
Beide Kurse sind kostenlos, der Grundkurs wird zweisprachig und der Aufbaukurs in beiden Sprachen angeboten. Zur Anmeldung genügt es den Antrag unter dem Link www.garanteinfanzia- adolescenza-bz.org/Antrag 2017 it.pdf auszufüllen und diesen mit einer Kopie des Identitätsausweises und dem Lebenslauf an das Büro der Kinder- und Jugendanwaltschaft zu schicken.
Weitere Informationen erhalten alle Interessierten bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft, Cavourstraße 23/c in Bozen. Das Büro kann man auch telefonisch (0471/946050) oder per E-Mail (info@kinder- jugendanwaltschaft-bz.org) kontaktieren.