"Problem spitzt sich mehr und mehr zu"

Werden Sprachkenntnisse der Schüler überprüft?

Donnerstag, 20. April 2023 | 16:55 Uhr

Bozen – Das Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 301 vom 15. Juli 1988 betreffend die Durchführungsbestimmungen zum Sonderstatut der Region Trentino-Südtirol über die Einschreibung in Schulen besagt, dass bei zweifelhaften Kenntnissen der Unterrichtssprache der Schüler entsprechende Überprüfungen der Sprachkenntnisse durchgeführt werden. „In den letzten Tagen ist in Südtirol eine rege Diskussion rund um dieses Thema entfacht und es ist jetzt wichtig, Fakten und Daten auf den Tisch zu legen. Aus diesen Gründen wurde dieses Thema als Anfrage zur aktuellen Fragestunde jetzt offiziell im Landtag behandelt“, teilt der SVP-Landtagsabgeordnete Helmuth Renzler mit.

Der Abgeordnete hat die zuständigen Landesräte schriftlich gefragt, wie viele solcher Überprüfungen in den vergangenen zehn Jahren an den deutschen, italienischen und ladinischen Schulen durchgeführt wurden und wie viele dieser Schüler diese Überprüfungen bestanden haben. Falls keine Überprüfungen durchgeführt wurden, wollte Renzler von der Landesregierung die entsprechenden Gründe dafür wissen.

„Wir müssen mit großer Sorgfalt darauf achten, dass unsere Rechte zu Sprache und Kultur nicht verloren gehen und gerade deshalb müssen wir uns mit Nachdruck für die bestmögliche Ausbildung unserer Kinder in der eigenen Muttersprache einsetzen“, begründet Renzler seine Anfrage.

Stellungnahme der Landesregierung

In ihrer jetzt eingetroffenen schriftlichen Antwort haben die für die deutsche, italienische und ladinische Bildung zuständigen Landesräte zunächst mitgeteilt, dass in den vergangenen zehn Jahren keine einzige Überprüfung der Sprachkenntnisse durchgeführt wurde.

Der Landesrat für die deutsche Bildung betont im Schreiben weiters, dass das oben genannte Dekret des Präsidenten der Republik nicht die Überprüfung der Sprache im Rahmen der Einschreibung vorsieht, sondern nach bereits erfolgtem Schuleintritt des Kindes, das heißt am 20. bis 25. Tag des Schulbesuchs. Sofern die sprachlichen Kenntnisse nicht ausreichen, um dem Unterricht folgen zu können, würde das Kind in die Schule der anderen Sprachgruppe “versetzt”. Diese Vorgehensweise wird aus den folgenden Gründen als problematisch gesehen: Einerseits ist das “Entfernen” eines Kindes aus dem Klassenverband, nach bereits erfolgter Eingliederung/ Einschulung aus pädagogischen und aus emotionalen Gründen bedenklich und entspricht nicht einer modernen pädagogischen Einstellung. Andererseits sind bei Schüler/innen mit Migrationshintergrund, die keine der Schulsprachen beherrschen, derartige Testungen nicht zielführend, da es die Schule ihrer Sprache nicht gibt. Ein Sprachtest würde ausschließlich für deutsch- und italienischsprachige Kinder eine Diskriminierung darstellen.

Zudem hält man für die ladinische Bildung fest, dass das oben genannte Dekret des Präsidenten der Republik nicht Bezug auf die ladinischen Schulen nimmt. Es sei grundsätzlich darauf hingewiesen, dass an ladinischen Schulen gemäß Art. 19 des Autonomiestatuts sowohl Italienisch als auch Deutsch als gleichwertige Unterrichtssprachen gelten und der Unterricht zur Hälfte auf Italienisch und zur Hälfte auf Deutsch erteilt wird.

„Diese Rückmeldungen sind sehr schwammig und nichtssagend. Damit kann man leider nicht zufrieden sein, denn auf der einen Seite verstecken sich die Verantwortungsträger hinter fadenscheinigen Auskünften und auf der anderen Seite spitzt sich das Problem mehr und mehr zu. Hier ist unbedingt zu handeln. Mit dem Dekret des Präsidenten der Republik hätten wir bereits eine greifbare und sinnvolle Vorgabe in der Hand. Nun liegt es an den zuständigen politischen Vertretern und dem Landtag, Lösungen zu finden und zu beschließen, welche diesen Vorgaben Rechnung tragen, und dies stets im Sinne einer guten Ausbildung unserer Kinder in der eigenen Muttersprache“, schließt der Landtagsabgeordnete Helmuth Renzler.

Von: lup

Bezirk: Bozen