Jugendring zu leistbarem Wohnen

„Wohnen muss auch für junge Menschen leistbar werden“

Mittwoch, 30. März 2022 | 17:10 Uhr

Bozen – Der Südtiroler Jugendring (SJR) hat im Rahmen einer Pressekonferenz verdeutlicht, dass es für viele junge Menschen schwierig ist, eine Wohnung zu einem gerechten und leistbaren Preis zu bekommen – und zwar sowohl am Mietmarkt als auch in Bezug auf Bau, Kauf oder Sanierung. Er hat einen Anliegenkatalog mit konkreten Forderungen erarbeitet, um Wohnen auch für junge Menschen leistbar zu machen.

Tanja Rainer, SJR Vorsitzende, brachte es auf den Punkt: „Wohnen muss auch für junge Menschen leistbar werden – und zwar in Bezug auf Miete, Bau, Kauf und Sanierung“. Dass dieses derzeit häufig nicht der Fall sei, zeigte der Südtiroler Jugendring (SJR) im Rahmen einer Pressekonferenz anhand von Fallbeispielen auf. „Es gilt junge Menschen auf ihrem Weg in die Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit zu unterstützen. Dazu muss Wohnen für junge Menschen leistbar werden“, so Rainer.

Gefordert wird u.a., dass die Einnahmen, die durch die Erhöhung der GIS in Bezug auf Leerstandswohnungen und auf Zweitwohnungen erzielt werden, der jeweiligen Gemeinde zugutekommen und für den Bereich „Wohnen“ in einem eigenen Kapitel gebunden werden. „So können diese Mehreinnahmen z.B. für Begünstigungen für junge Bürger*innen in Bezug aufs „Wohnen“ oder für Mehrgenerationenwohnungen verwendet werden“ schlägt Rainer vor.

Des Weiteren fordert der SJR eine Anpassung der Wohnbauförderung. „Die Baukosten sind stark gestiegen und es ist davon auszugehen, dass sie noch weiter steigen werden. Auch die Baukostenabgabe ist höher geworden. Hat eine Wohnung mit einer Nettogröße von ca. 80 Quadratmeter im Raum Bozen 2017 noch ca. 450.000 Euro gekostet, kostet eine vergleichbare Wohnung heute über 600.000 Euro. Es ist daher notwendig, die Wohnbauförderung entsprechend zu erhöhen“ erklärte Simon Klotzner, SKJ (Südtirols Katholische Jugend).

Ein anderer wichtiger Punkt betrifft die Erklärung der Sprachgruppenzugehörigkeit, die dem Ansuchen um Wohnbauförderung beizulegen ist. Es gelte so rasch als möglich alles Notwendige zu unternehmen, sodass die Erklärung schnellstmöglich auch digital über SPID gemacht werden könne. Zudem soll die Erklärung bei den Gemeinden abgegeben werden können. Sinnvoll wäre es des Weiteren alle jungen Menschen entsprechend zu sensibilisieren, damit sie über die Wichtigkeit der Erklärung der Sprachgruppenzugehörigkeit und die Folgen einer nicht vorhandenen Erklärung informiert sind, so der SJR.

Schon 2017 hatte der SJR im Rahmen einer Pressekonferenz konkrete Änderungsvorschläge vorgebracht, um Wohnen auch für junge Menschen leistbar zu machen. So u.a., dass der Beitrag für Miete und Wohnungsnebenkosten von Beginn an zu 100 Prozent auszubezahlen ist. Die Regelung hatte nämlich vorgesehen, dass Mieter*innen im ersten Jahr, nachdem sie von zu Hause ausgezogen waren, nur die Hälfte des Mietbeitrags erhalten. „Wir sind sehr erfreut, dass dieses nun nicht mehr der Fall ist“ äußerte sich Tanja Rainer. Auch ein weiteres Anliegen des SJR wurde berücksichtigt: So hat der SJR vorgeschlagen, dass in Bezug auf das Lebensminimum nicht die Ist-Situation bzw. Vergangenheit zu bewerten ist, sondern nach vorne geschaut werden soll. Auch das ist nunmehr der Fall.

„Nun gilt es aber weitere Schritte zu setzen. Wir haben daher einen Anliegenkatalog mit konkreten Forderungen erarbeitet. Dieser wird dem Landtag übermittelt in der Hoffnung auf entsprechende Berücksichtigung“, informierte Rainer über das weitere Vorgehen.

Von: mk

Bezirk: Bozen