SAD gewinnt Rechtsstreit und Gatterer freut sich unverhohlen

“Zeltrefugium für letzte Notfälle”

Samstag, 23. Juni 2018 | 12:05 Uhr

Bozen – Die SAD-Bahnen sind nicht an den Proporz gebunden. Dies besagt ein Urteil des Landesgerichts in Bozen, bei dem das Land den nächsten Rechtsstreit gegen die SAD verloren hat.

Konkret hatte das Land gegen die Anstellung eines bestimmten Schaffners und eines bestimmten Mechanikers geklagt, weil diese nicht dem Proporz entsprachen. Das Gericht sah das anders – und gab der SAD in allen Punkten Recht. Die Prozesskosten in Höhe von 10.730 Euro gehen auf das Land.

SAD-Chef Ingemar Gatterer freut sich über den Ausgang des Prozesses und zeigt sich überzeugt, auch noch weitere Rechtsstreitigkeiten mit der Landesverwaltung gewinnen zu können.

Er empfiehlt den drei Akteuren Kompatscher, Burger und Mussner im Fall von Rückforderungen durch den Rechnungshof sich bereits ein kleines Grundstück am Völser Weiher als Zeltrefugium für letzte Notfälle anzuschaffen. „Diese Empfehlung werde ich LH Kompatscher jedenfalls auch persönlich am 27. Juni beim anstehenden Treffen mit den Gewerkschaften aussprechen“, so Gatterer in einer Aussendung.

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STF: “Proporz wird weiter ausgehöhlt”

Die Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit, Myriam Atz-Tammerle, bewertet das Urteil Landesgerichts, wonach der Proporz bei den SAD-Bahnen nicht eingehalten werden muss, als massiven Einschnitt in eine der wichtigsten Grundsäulen der Autonomie. “Dieses Urteil beweist zum wiederholten Male, dass die Autonomiebestimmungen lückenhaft sind und immer öfter einfach außer Kraft gesetzt werden. Diese Entwicklung geht auf Kosten der deutschen und ladinischen Bevölkerung in Südtirol.”

“Der Proporz sichert in Südtirol nicht nur Arbeitsplätze für die deutsch- und ladinsichsprachige Bevölkerung, sondern ist auch ein Garant für das Recht auf Gebrauch der deutschen Muttersprache im öffentlichen Leben. Mithilfe von italienischen Gerichtsurteilen wird nun aber nach Mittel und Wegen gesucht, um diese elementaren Bestimmungen der Südtirol-Autonomie scheibchenweise außer Kraft zu setzen”, zeigt sich die Landtagsabgeordnete Myriam Atz-Tammerle empört.

Es dürfe in Südtirol keine Rolle spielen, ob ein Unternehmen vom Land oder privat geführt wird. “Solange Dienstleistungen für die Öffentlichkeit erbracht werden ─ so wie dies im Falle des Personentransports der Fall ist ─ muss der Proporz gelten.” Die Süd-Tiroler Freiheit verteidigt seit Jahren die Einhaltung der Zweisprachigkeitspflicht und des Proporzes. Im Landtag wurden dazu zahlreiche Anfragen eingereicht und die Landtagsabgeordnete Myriam Atz-Tammerle hat auch selbst ein Gerichtsverfahren gegen Post eingeleitet, um das Recht auf Gebrauch der deutschen Sprache sicherzustellen.

Von: luk

Bezirk: Bozen