Von: sis
Südtirol – 500 Euro pro Jahr bis zum Renteneintritt als Unterstützung der Zusatzvorsorge zugunsten der Bauern, Halb- und Teilpächter sowie ihrer mithelfenden Familienangehörigen, die bei der entsprechenden Verwaltung der Beiträge und der Vorsorgeleistungen des NIFS/INPS eingetragen und gemäß den von der jeweiligen Autonomen Provinz festgelegten Kriterien in besonders ungünstig gelegenen Viehzuchtbetrieben tätig sind.
Dies sieht ein in der letzten Sitzung der Regionalregierung auf Vorschlag des Vizepräsidenten der Region Arno Kompatscher genehmigter und im Gesetzentwurf zum Nachtragshaushalt eingebauter Artikel vor, mit dem die derzeit vorgesehene zehnjährige Dauer des Beitrags aufgehoben wird.
Besagter Beitrag wird in die Zusatzrentenform überwiesen und die beiden Autonomen Provinzen erhalten für diese Leistung jeweils zusätzliche 100.000 Euro.
„Die Forderung kommt insbesondere von Seiten des Patronats der Kategorie, das darauf aufmerksam macht, dass die Viehzuchtbetriebe, die die oben genannten Erschwernispunkte aufweisen, derzeit eine sehr schwierige Zeit durchmachen, die auf die steigenden Kosten für Rohstoffe und Industriegüter, insbesondere im Energiebereich und auf andere negative Marktverhältnisse zurückzuführen ist,“ erklärte Kompatscher. „Es ist wichtig, dass wir es gerade in dieser Zeit nicht versäumen, in die Zusatzvorsorge zu investieren, denn das ist eine Investition in die Zukunft, die langfristig dem gesamten Gebiet zugute kommt“.
Durch diese Maßnahme kann verhindert werden, dass bereits seit über zehn Jahre laufende Einzahlungen in die Zusatzvorsorge unterbrochen werden, weil dieser Beitrag wegfällt.