STF und M5S

Zwei Anträge der Opposition im Landtag abgelehnt

Donnerstag, 14. September 2023 | 14:16 Uhr

Von: luk

Bozen – Anträge von Süd-Tiroler Freiheit, Fratelli d’Italia (gemeinsam mit Lega Salvini Alto Adige Südtirol und Forza Italia) und der 5-Sterne-Bewegung wurden heute im Landtag behandelt.

In der zuvor ausgesetzten Diskussion zum Beschlussantrag Nr. 732/23 Aufnahmestopp für Migranten sowie Beiträge für Miete und Wohnungsnebenkosten anteilsmäßig gerecht zwischen Einheimischen und Ausländern aufteilen (Süd-Tiroler Freiheit) ergriffen Abgeordnete von 5 Sterne Bewegung und Süd-Tiroler Freiheit das Wort. Die Landesregierung unterstrich, dass Migration nicht Zuständigkeit des Landes sei – dieser Bereich sei Zuständigkeit des Staates. Dennoch nehme man die Sorgen der Bevölkerung ernst. Man werde den Antrag ablehnen, u.a. weil die Prämissen nicht den Tatsachen entsprächen und wegen fehlender Zuständigkeiten.
Der Antrag wurde – in getrennter Abstimmung von Prämissen und den einzelnen Punkten des beschließenden Teils (welche zudem namentlich abgestimmt wurden) – mehrheitlich abgelehnt.

Beschlussantrag Nr. 669/23 Geburtenbonus (eingebracht von Fratelli d‘Italia am 27.01.2023; Änderungsantrag vom 14.09.2023 – mitunterzeichnet von Lega Salvini Alto Adige Südtirol und Forza Italia Alto Adige Südtirol): Der Landtag möge die Landesregierung auffordern, in Anlehnung an die in den Prämissen genannte Maßnahme (Im Trentino wird zur Förderung kinderreicher Familien beginnend mit diesem Jahr versuchsweise ein einmaliger Geldbeitrag gewährt, der ab dem dritten Kind ausbezahlt wird, AdR) vorzusehen, dass den Familien sowie den alleinerziehenden Müttern und Vätern, die seit zehn Jahren in Südtirol ansässig sind, ein einmaliger Geldbeitrag in Höhe von 1.000 Euro gewährt wird, der in Südtirol für den Ankauf von Kinderartikeln ausgegeben werden kann; dieser Geldbeitrag wird auf der Grundlage der von der Landesregierung für angemessen erachteten Voraussetzungen in Bezug auf Vermögen und Einkommen festgelegt.

In der Diskussion sprachen sich Abgeordnete von Team K, 5 Sterne Bewegung und Grüne gegen den Antrag aus, u.a. mit der Begründung, dass die Maßnahme weder zielgerichtet noch nachhaltig wäre. Auch die SVP kündigte an, gegen den Antrag zu stimmen, u.a. da der Antrag populistisch sei. Die Süd-Tiroler Freiheit indes befand, dass der beschließende Teil des Antrags durchaus zu diskutieren sei. Die Landesregierung schloss sich Vorredner:innen an und unterstrich, dass “Familie” eine vielfältige Unterstützung benötige. Die Geburtenrate in Südtirol sei die höchste Italiens – auch wegen der bestehenden Unterstützungen im Land. Man werde dem Antrag nicht zustimmen. Fratelli d’Italia verteidigte den eigenen Vorschlag, es gebe Familien, die sich schwertäten, ans Ende des Monats zu kommen – diese müssten unterstützt werden.

Der Antrag wurde in getrennter Abstimmung von Prämissen und beschließendem Teil mehrheitlich abgelehnt (Prämissen mit 4 Ja und 23 Nein, beschließender Teil mit 7 Ja und 22 Nein).

Beschlussantrag Nr. 734/23 Sprachgruppenzugehörigkeit und „gemischtsprachige“ Personen (eingebracht von der 5 Sterne Bewegung am 11.08.2023): Der Landtag möge die Landesregierung verpflichten, 1. eine Studie in die Wege zu leiten, um zu untersuchen, welche Auswirkungen in der öffentlichen Verwaltung in Bezug auf Proporz, die Zusammensetzung der Kollegialorgane usw. es geben würde, sollte zu den ursprünglich vorgesehenen Sprachgruppen, also zusätzlich zur italienischen, deutschen und ladinischen, eine vierte Gruppe, etwa jene der „Gemischtsprachigen“, hinzukommen; 2. im Rahmen der eigenen Möglichkeiten gegenüber anderen Institutionen eventuelle Durchführungsbestimmungen zu unterstützen, die die Einführung einer derartigen neuen Sprachgruppe vorsehen.

In der Diskussion meldeten sich Abgeordnete der Grünen (für den Antrag, aber mit den Hinweisen, dass “mehrsprachig” ein treffenderer Begriff als “gemischtsprachig” sei und das System des Proporzes “lockerer” werden solle, auch im Hinblick auf die 50.000 Ausländer, die im Land leben), Süd-Tiroler Freiheit (gegen den Antrag, u.a. mit dem Hinweis, dass eine vierte Gruppe beim Proporz zulasten der Italiener ginge). Die Landesregierung kündigte an, dem Antrag nicht zuzustimmen, da die Regelung des Proporzes und die damit zusammenhängende Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung einer der Pfeiler der Autonomie seien und alle Beteiligten schütze. Diesen Pfeiler wende man jedoch seit Jahren in einer gewissen Flexibilität an. Wer keiner der drei Sprachgruppen angehöre, habe die Möglichkeit, sich einer zugehörig zu erklären.

Der Antrag wurde mit sechs Ja, 20 Nein und drei Enthaltungen abgelehnt.

 

Bezirk: Bozen