Von: APA/dpa
Schiedssprüche des Internationalen Sportgerichtshofs CAS dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs EuGH künftig von staatlichen Gerichten in der EU überprüft werden. Es müsse möglich sein, gerichtlich zu kontrollieren, ob die Schiedssprüche mit der öffentlichen Ordnung der Europäischen Union vereinbar seien, legte das höchste europäische Gericht fest.
Der Richterspruch in Luxemburg bedeutet eine deutliche Schwächung für den CAS: Bisher waren die Urteile des Sportgerichtshofs final. Einzig das Schweizer Bundesgericht konnte die Entscheidungen des in Lausanne ansässigen Schiedsgerichts bei Verfahrensfehlern noch kippen. Ein zentraler Punkt dürfte dabei das Kartellrecht sein. Immer wieder klagen Sportler oder Clubs gegen Regeln, die ihnen oft von großen Verbänden auferlegt werden.
Der CAS gab sich in einer ersten Reaktion betont gelassen und wies darauf hin, dass die Sportrichter bereits jetzt EU-Recht anwenden würden, “wenn dies erforderlich ist”. CAS-Generaldirektor Matthieu Reeb beteuerte: “Im Dienste der internationalen Sportgemeinschaft wird der CAS weiterhin zeitnah und fachkundig Streitigkeiten weltweit schlichten.”
Belgischer Verein streitet sich mit FIFA
Der internationale Sport will mit dem Sportgerichtshof sicherstellen, dass es weltweit eine einheitliche Auslegung der Regelwerke im Sport gibt. Der CAS entscheidet seit 1984 etwa über Disziplinarstrafen, Transfererlaubnisse und Dopingsperren. Der Gang vor den CAS war bis dato für Sportler und Verbände die letzte sportjuristische Möglichkeit.
Im konkreten Fall streitet sich der belgische Fußballverein RFC Seraing seit mehr als zehn Jahren mit dem Weltverband FIFA über das Verbot der sogenannten Dritteigentümerschaft. Dieses regelt, dass wirtschaftliche Rechte von Spielern nicht an Investoren verkauft werden dürfen. Das Verbot ist in den Regelwerken der FIFA, der Europäischen Fußball-Union UEFA und der nationalen Verbände festgelegt.
Die FIFA hatte dem Club deshalb untersagt, dass externe Investoren Rechte an Spielern erwerben – und ihn 2015 mit einer Transfersperre und Geldstrafe belegt. Der Fall landete vor dem CAS, der im Sinne der FIFA entschied. Auch das Schweizer Bundesgericht hatte nichts daran auszusetzen.
Anwälte von Seraing begrüßen Urteil
Daraufhin stellte Seraing die Unabhängigkeit des CAS infrage, da dieser durch internationale Verbände finanziert wird. Der Verein zog vor die Gerichte in Belgien. Durch das EuGH-Urteil kann der Streit dort nun noch weitergehen und der RFC Seraing neue Chancen auf einen für ihn günstigen Ausgang haben.
Die Anwälte des Clubs begrüßten das Urteil: “Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der EuGH dem Verfahrensbetrug ein Ende gesetzt hat, mit dem internationale Sportverbände versuchten, die tatsächliche Anwendung des EU-Rechts zu umgehen, indem sie eine obligatorische Schiedsgerichtsbarkeit außerhalb der EU einführten.” Das Internationale Olympische Komitee teilte mit, dass man das Urteil sorgfältig lesen werde.
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