Verwaltungsgericht weist Rekurs ab

Schlägerei angezettelt: Stadionverbot bleibt

Samstag, 19. November 2016 | 12:10 Uhr

Bozen/Kastelruth – Das Freundschaftsspiel zwischen dem FC Bologna und Spezia Calcio am 22. Juli 2015 in Kastelruth ist vielen noch in trauriger Erinnerung. Mehr als 15 Minuten lang prügelten rund 40 Hooligans aufeinander ein. Nun hat das Verwaltungsgericht den Rekurs eines 29-jährigen Fußballfans aus La Spezia abgeschmettert, der gegen das fünfjährige Stadionverbot des Quästors aufbegehrte.

Der Mann argumentierte, dass er an der Schlägerei nicht beteiligt gewesen sei. Aber: Das Verwaltungsgericht fand, dass gerade sein Verhaltens erst dazu geführt habe.

Bei dem Spiel mussten die Carabinieri einschreiten, um die Schläger voneinander zu trennen. Über mehrere Anhänger beider Clubs wurde ein in Bozen ein gerichtliches Stadionverbot verhängt. Auch Quästor Lucio Carluccio griff hart durch: Mit Verfügung vom 30. Juli 2015 untersagte er dem 29-Jährigen für fünf Jahre, ein Fußballspiel zu besuchen, und zwar nicht nur in Südtirol und Italien, sondern in allen EU-Ländern, wenn dort die italienische Nationalmannschaft spielt.

Der Mann argumentierte nun vor dem Verwaltungsgericht, dass  Fotos und ein Video belegen würden, dass er sich gar nicht an der Schlägerei beteiligt habe. Stattdessen sei er abseits gestanden, weshalb ein Stadionverbot wegen „Gefährdung der öffentlichen Sicherheit“ unlogisch sei.

Das Verwaltungsgericht sah das jedoch anders. Laut Urteil würden die Aufnahmen und die Aussagen der Sicherheitskräfte zeigen, dass der 29-Jährige selbst die „Initialzündung“ für die Schlägerei geliefert habe, indem er als erster die Reihen der Carabinieri durchbrochen habe, um zu den gegnerischen Fans durchzudringen.

Somit müsse man den Rekurssteller als „Anstifter“ der Schlägerei einstufen – auch, wenn er danach nicht mehr dabei war. Laut Gesetz sei die Möglichkeit eines Stadionverbotes nicht nur für Personen, die sich aktiv an gewalttätigen Handlungen beteiligen, vorgesehen, sondern auch für jene, die dazu „anstiften und verleiten“.

Nachdem der Rekurs abgewiesen wurde, muss der 29-Jährige auch die Prozessspesen der Quästur in Höhe von rund 2.000 Euro übernehmen.

Von: mk

Bezirk: Bozen, Salten/Schlern