Seidl hat noch keine Zukunftsentscheidung getroffen

Seidl-Rückkehr ungewiss – ÖSV hoffte auf Unschuldsbeweis

Montag, 26. Mai 2025 | 14:40 Uhr

Von: apa

Ob der des Blutdopings schuldig gesprochene Nordische Kombinierer Mario Seidl ins Wettkampfgeschehen zurückkehren wird, hat der Salzburger in der ORF-Sendung “Sport am Sonntag” offengelassen. Die auffälligen Blutwerte führt er auf eine Immunerkrankung zurück, dies könne daher jederzeit wieder auftreten, meinte er. Der ÖSV hoffte bis zuletzt auf den Unschuldsbeweis des Athleten. Die Nationale Anti-Doping Agentur (NADA) sieht sportrechtlich klar einen Manipulationsfall gegeben.

“Es haben drei Instanzen gegen ihn entschieden, es wurden sämtliche Argumente abgewogen”, sagte David Müller von der NADA Austria zur APA und meinte die Österreichische Anti-Doping Rechtskommission, die Unabhängige Schiedskommission und den Internationalen Sportgerichtshof CAS. “Mehr kann sportrechtlich nicht gegen einen Sportler sprechen.” Die Entscheidungen seien auf Basis umfassender Beweiswürdigung und unter Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze getroffen worden.

Beim Passportverfahren im Zeitraum von 2013 bis 2019 wurden mehr als 40 Proben von Seidl genommen. Aufgrund der Auffälligkeiten kam es zur Verfahrenseröffnung, Seidl war durchgehend startberechtigt, eine Suspendierung aufgrund der alten Rechtslage war nicht möglich. “Er konnte daher antreten. Seit 2021 müssen in diesen Fällen Suspendierungen zwingend ausgesprochen werden, es sei denn, der Sportler geht erfolgreich dagegen vor”, erläuterte Müller. Die Aberkennung von Ergebnissen Seidls bezieht sich laut Müller “auf Zeiträume, wo die größten Auffälligkeiten waren, in dieser Zeit wurde laut Ansicht des CAS und der anderen Instanzen Blut manipuliert”.

ÖSV: “Man muss natürlich auch das Urteil akzeptieren”

Der Österreichische Skiverband wusste Bescheid, entsandte Seidl dennoch zu Wettkämpfen und muss jetzt mit der Aberkennung von Team-WM-Bronzemedaillen 2019 in Seefeld und 2021 in Oberstdorf rechnen. “Wir haben bis zum Schluss wirklich auch daran geglaubt, dass es möglich ist, dass Mario Seidl die Unschuld von sich selbst beweist. Leider Gottes ist ihm die Beweislastumkehr nicht gelungen. Damit muss man natürlich auch das Urteil akzeptieren”, sagte der jetzige ÖSV-Sportdirektor Mario Stecher im ORF. Die Sperre von Seidl wurde für den Zeitraum von 28. November 2019 bis 27. November 2023 ausgesprochen, er ist also bereits wieder startberechtigt.

Das Passportverfahren basiert auf einem Computerprogramm, das aufgrund aller Werte Auffälligkeiten berechnet. Erst schaut sich das ein Fachmann an, dann ein Gutachter. Danach zwei weitere unabhängige Gutachter. “Erst wenn alle drei Gutachter unabhängig voneinander der Meinung sind, dass Doping vorliegt, kontaktieren wir den Sportler und fordern ihn zu einer Stellungnahme auf”, sagte Müller. Diese Stellungnahme werde wieder an die Gutachter geschickt. Nur wenn diese einhellig der Meinung seien, dass die Argumente des Sportlers nicht geeignet sind, die auffälligen Werte zu erklären, werde von der NADA Austria ein Prüfantrag an die Österreichische Anti-Doping Rechtskommission gestellt.

NADA verweist auf eingehende Prüfungen dreier Instanzen

Der 32-jährige Seidl bestreitet Doping, im ORF sagte er am Sonntag über seinen Immundefekt: “Das kann laut Mediziner gewisse Parameter so weit verändern, dass es für die Dopingjäger als auffällig deklariert wird und sie argumentieren, dass Blutmanipulation betrieben worden ist. Aber es beruht nach wie vor auf einer Wahrscheinlichkeitstheorie.” Für NADA-Geschäftsführer Michael Cepic ist das eine “reine Schutzbehauptung”. Es handle sich um Experten aus den jeweiligen Fachgebieten, die sehr wohl beurteilen können, ob die abnormen Blutwerte aufgrund einer Erkrankung oder eines genetischen Defekts vorhanden seien. “Oder ob sie mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Doping, auf Blutmanipulation zurückzuführen sind.”

Die NADA teilte auf Anfrage mit, dass es Mario Seidl “selbstverständlich frei stehe, seine persönliche Perspektive öffentlich zu äußern”. Es sei jedoch festzuhalten, dass im vorliegenden Fall drei voneinander unabhängige Instanzen nach eingehender Prüfung zu dem Ergebnis gekommen sind, dass die auffälligen Blutwerte des Sportlers nicht durch die von ihm vorgebrachten Argumente erklärbar sind.

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