Verfahren gegen die Schweiz eröffnet

Schwazer: “Ich bin immer gelassen”

Samstag, 13. September 2025 | 12:08 Uhr

Von: mk

Straßburg/Kalch – Im langjährigen Dopingfall um den Geher Alex Schwazer gibt es eine neue Entwicklung. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ein Verfahren aufgrund der Ablehnung des Schweizer Bundesgerichts, das Urteil des Sportgerichts einer Revision zu unterziehen, in die Wege geleitet.

Schwazer selbst sieht in der Straßburger Entscheidung einen bedeutenden Schritt. „Wie ich immer gesagt habe, wir werden mit allen Mitteln bis zum Ende gehen“, erklärte Schwazer. Nun habe man eine weitere Hürde genommen, aber das Ende sei noch offen.

Mit einem Beschluss vom 21. August 2025 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte offiziell ein Verfahren gegen die Schweizer Regierung eröffnet. Grundlage dafür ist der Rekurs, den der Olympiasieger im Jahr 2022 eingereicht hatte.

Diese richtete sich gegen die Weigerung des Schweizer Bundesgerichts, das Urteil des Internationalen Sportgerichtshofs vom 30. Januar 2017 zu überprüfen. Die Anwälte des Athleten betonen, dass dies ein entscheidender Schritt im Verfahren sei. Die italienischen Justizbehörden hatten damals das Strafverfahren gegen Schwazer wegen fehlender Beweise bereits eingestellt.

Das ursprüngliche Urteil des Sportgerichts hatte Schwazers Karriere stark beeinträchtigt. Der Geher aus Kalch, der 2008 olympisches Gold auf 50 Kilometern holte, war acht Jahre lang wegen des Dopingvorwurfs gesperrt.

Sein Anwalt Gerhard Brandstätter zeigt sich zufrieden. Nun gelte es zu prüfen, ob die Voraussetzungen dafür bestehen, eine Revision des Urteils vom Internationalen Sportgericht zu erreichen. Die erste filternde Anhörung habe man bereits geschafft, erklärte der Anwalt laut einem Bericht der Nachrichtenagentur Ansa.

Der Beschluss des Gerichtshofs in Straßburg zeige, dass die erhobenen Einwände eine Basis hätten. „Wir werden sehen“, erklärte Brandstätter. Dass es zu einer außergerichtlichen Einigung kommt, hält der Anwalt eher für unwahrscheinlich. Die Frist dafür läuft im November ab.

Zur achtjährigen Sperre betonte Brandstätter: „Die sportliche Ungerechtigkeit hat stattgefunden und man kann die Zeit nicht mehr zurückdrehen, aber es besteht die Möglichkeit einer sportlicher Rehabilitierung und eines Schadenersatzes.“ Ihm zufolge liegt der Fehler des Gerichts in der Schweiz darin, dass die Archivierung des Strafverfahrens in Italien nicht berücksichtigt worden sei.

Schwazer selbst meinte zu seiner Sperre, dass er kein Bedauern empfinde. „Ich und die Menschen, die mir nahe stehen, haben stets unser Bestes gegeben und wir sind bis hierher gekommen“, betonte der Olympiasieger.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wird sich nun mit dem Fall befassen, um zu klären, ob Schwazer fair behandelt worden ist. “Ich bin gelassen, ich bin immer gelassen”, kommentierte der Geher.

Bezirk: Wipptal

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