Praxisnahe, lokalspezifische Ausbildung

Bahn frei für neue Ausbildung der Integrationslehrpersonen

Dienstag, 18. Dezember 2018 | 16:30 Uhr

Bozen – 2019/20 kann der erste für Südtirol entwickelte Uni-Lehrgang für Integrationslehrpersonen starten. Die Landesregierung hat die Voraussetzungen geschaffen.

An Südtirols Schulen steigt der Bedarf an ausgebildeten Integrationslehrpersonen. Besonders an den Mittel- und Oberschulen mangelt es an qualifizierten Integrationslehrerinnen und -lehrern. Nach den staatlichen Regeln führt die Ausbildung über das Studium, die Lehrbefähigung und die anschließende Spezialisierung. Über diesen Weg ist es nicht mehr möglich, den Bedarf zu decken. “Diese Entwicklung hat uns veranlasst, einen eigenen Weg einzuschlagen”, erklärt Bildungslandesrat Philipp Achammer. So wurde 2016 per Landesgesetz für Südtirol die Möglichkeit geschaffen, eigene Ausbildungslehrgänge einzurichten, sofern über den vom Staat vorgegebenen Pfad zu wenig Lehrpersonal ausgebildet werden kann. “Auf dieser Grundlage haben nun die Deutsche und Ladinische Bildungsdirektion in enger Zusammenarbeit mit der Freien Universität Bozen und der neu gegründeten universitären Plattform Bildung und Lebenslanges Lernen das ein lokalspezifisches Ausbildungskonzept für Integrationslehrpersonen ausgearbeitet und damit erstmals den neuen Gestaltungsspielraum genutzt”, erklärt der Bildungslandesrat. Er weist darauf hin, dass die neue Regelung “nur die deutschsprachigen und ladinischen Schulen betrifft und die Wirksamkeit der Lehrbefähigung für Integration auf Südtirol beschränkt ist”.

Als Herzensanliegen bezeichnet der ladinische Schullandesrat Florian Mussner die neuen Ausbildungslehrgänge, da “sie nicht nur gezielt auf Kinder mit besonderen Bedürfnissen eingehen, sondern auch deren Familien unterstützen”. Speziell ausgebildete Lehrkräfte bereicherten zudem das gesamte Schulsystem, betont Mussner.

Praxisnahe, lokalspezifische Ausbildung

Über den neuen universitären Lehrgang sollen im ersten Durchgang 80 Lehrpersonen für den Integrationsunterricht an deutschsprachigen Mittel- und Oberschulen und fünf für die ladinischen Schulen ausgebildet werden. “Da der Bedarf aber wesentlich größer ist und wir mehr als doppelt so viele Integrationslehrpersonen benötigen, haben wir auch schon eine weitere Auflage der Spezialisierung im Blick”, kündigt Landesrat Achammer an. Diese könnte zukünftig vielleicht auch auf die Grundschule ausgedehnt werden.

Großer Wert wird bei der heute von der Landesregierung genehmigten Ausbildung auf die Praxisorientierung gelegt: Der Besuch der Universität erfolgt berufsbegleitend und ist eng verknüpft mit der praktischen Arbeit als Integrationslehrperson. Das wird über sogenannte Ausbildungsverträge sichergestellt, die von den Bildungsdirektionen für diese Studierenden reserviert und im Rahmen der Stellenwahlen auf einer Vorzugsschiene vergeben werden. Der Ausbildungslehrgang selbst umfasst drei Module mit insgesamt 120 ECTS, die Länge des Spezialisierungslehrgangs richtet sich nach den individuellen Zugangsvoraussetzungen der Teilnehmenden und dauert bis zu drei Jahre. Nach erfolgreichem Abschluss können die ausgebildeten Integrationslehrpersonen mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag rechnen. Die Ausbildung kostet je nach Zugangsvoraussetzung zwischen 400 bis maximal 2400 Euro.

Auch Quereinstieg möglich

Ein Auswahlverfahren ermöglicht den Zugang zu Studienplätzen und Ausbildungsverträgen. An ihm können Lehrpersonen mit Lehrbefähigung oder mit Zugang für bereits bestehende Wettbewerbsklassen oder Stellenplänen teilnehmen. Daneben ist auch ein Quereinstieg vorgesehen: So können sich Interessierte mit einem in Italien erworbenen oder anerkannten Hochschulstudium mit mindestens vierjähriger Studiendauer zum Auswahlverfahren melden. Dies gilt auch für Personen mit einem in Italien erworbenen oder anerkannten Bachelor-Abschluss in den berufsbildnahen Fächern Pädagogik bzw. Erziehungswissenschaften, Sozialpädagogik, Sozialer Arbeit, Psychologie, Ergotherapie oder Logopädie.

Auswahlverfahren wird im Jänner ausgeschrieben

Nachdem die Landesregierung mit dem heutigen Beschluss den Lehrgang eingerichtet hat, kann die Universität die Vorbereitungen aufnehmen. Die Deutsche und die Ladinische Bildungsdirektion werden Mitte Jänner 2019 die jeweiligen Auswahlverfahren ausschreiben. Die Bewerbungsfrist wird 30 Tage betragen. Das Auswahlverfahren für die Studienplätze und die Ausbildungsverträge startet voraussichtlich im März und sollte gegen Ende April abgeschlossen sein. Die Stellenvergabe für die Ausbildungsverträge dürfte dann Mitte Mai stattfinden.

Laufend aktualisierte Informationen für die deutschsprachige Schule finden sich ab morgen auf den Seiten der Deutschen Bildungsdirektion unter www.provinz.bz.it/bildung- sprache/didaktik-beratung/ inklusion.asp und für die ladinische Schule unter www.provinz.bz.it/intendenza- ladina.

Von: mk

Bezirk: Bozen