Zuschüsse von insgesamt 21 Millionen

Interreg-Aufruf für den 12. April festgelegt

Dienstag, 11. April 2017 | 14:51 Uhr

Bozen – Private und öffentliche Akteure können ihre Interreg-Projekte zugunsten von „Natur und Kultur“ sowie „Institutioneller Kompetenz“ zur Förderung einreichen.

Die Landesregierung hat heute den zweiten Aufruf des Interreg-Programms V A Italien Österreich 2014-2020 für den 12. April gutgeheißen. Dafür stehen Zuschüsse von insgesamt 21 Millionen Euro zur Verfügung.

Über das Kooperationsprogramm Interreg V-A Italien-Österreich soll die ausgewogene und nachhaltige Entwicklung sowie die harmonische Integration im Grenzraum zwischen Italien und Österreich gefördert werden. Das Programm ist bis 2020 mit insgesamt 98 Millionen Euro ausgestattet. Diese Summe umfasst über 82 Millionen an Fördergeldern aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und aus nationalen Kofinanzierungen  der beiden Staaten Italien und Österreich. „Beim ersten Aufruf im vergangenen Jahr, in dem auch die Prioritätenachse 1 ‚Forschung & Innovation’ zum Zug kam, konnten von 66 eingereichten Projekten 40 genehmigt werden“, sagt Landeshauptmann Arno Kompatscher heute bei der Pressekonferenz zu den Beschlüssen der Landesregierung. „Ich freue mich darüber, dass immer wieder so viele hochwertige Projekte eingereicht und genehmigt werden, denn es sind allesamt Projekte, die die grenzübergreifende Zusammenarbeit stärken und es den Südtiroler Akteuren ermöglichen, dank des Erfahrungsaustausches mit unseren Nachbarn den gemeinsam eingeschlagenen Weg zu optimieren.“

Der aktuelle Aufruf betrifft die Prioritätenachsen 2 und 3. Prioritätenachse 2 „Natur und Kultur“, verfolgt das Ziel, das Natur- und Kulturerbe zu schützen und es aufzuwerten, in dem es beispielsweise die Geo- und Biodiversität verbessert. Dafür stehen Mittel im Umfang von 10 Millionen Euro bereit. Mögliche Antragsteller sind touristische und wirtschaftsnahe Organisationen, kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), Universitäten, öffentliche Einrichtungen, Vereine und Bildungseinrichtungen, Umweltorganisationen und Naturparkverwaltungen. „Es ist gut und wichtig, wenn Südtiroler Akteure diese verfügbaren EU-Gelder gewinnbringend einsetzen, um unser Land wieder ein Stück weit voranzubringen“, sagt der Landeshauptmann.

Die Prioritätenachse 3 „Institutionelle Kompetenz“, zielt darauf ab, die grenzübergreifende Zusammenarbeit von Behörden und öffentlichen Interessensträgern in Rechts- und Verwaltungsfragen zu fördern, aber auch in puncto Mobilität, Gesundheit, Risikoprävention, Digitalisierung, bürgernaher Verwaltung und Bildung. Für diese Art von Projekten stehen elf Millionen zur Verfügung.

Nicht förderfähig sind Maßnahmen, die keine nachhaltigen Impulse für die Regionalentwicklung darstellen, beispielsweise Veranstaltungen oder Marketingaktivitäten. Auch Aus- und Weiterbildungsprojekte müssen einen klaren grenzübergreifenden Ansatz aufweisen, um förderfähig zu sein.

Ein Projekt einreichen kann ein Akteur oder assoziierter Partner, der direkt zur Projektumsetzung beiträgt, also keiner, der nur entsprechende Dienstleistungen erbringt. Die Akteure müssen über einen Sitz im Programmgebiet verfügen. Dazu zählen auf italienischem Staatsgebiet das Land Südtirol und die Regionen Veneto und Friaul-Julisch Venetien, in Österreich die Länder, Tirol, Kärnten und Salzburg.

Projekte, die nach positiver Bewertung zur Förderung zugelassen sind, erhalten Zuschüsse im Ausmaß von 85 Prozent der zugelassen Kosten. Die Ansuchen sind bis spätestens am 30. Juni 2017, 17.00 Uhr. Eingereicht werden die Projektanträge über die Online-Plattform “coheMON”. Weitere Informationen für potenzielle Antragsteller sind unter www.interreg.net abrufbar.

Von: mk

Bezirk: Bozen