Inklusion garantieren

Kinder mit Behinderung in Covid-19-Zeiten

Donnerstag, 03. Dezember 2020 | 00:51 Uhr

Bozen – Kinder- und Jugendanwältin Daniela Höller meint zum Schutz der Rechte von Kindern und Jugendlichen mit einer Beeinträchtigung, die von der Pandemie besonders betroffen sind, anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung: „Halten wir zusammen, niemand darf zurückgelassen werden: So können wir Inklusion garantieren.“

„Die Ausbreitung des Covid-19-Virus und die eingeführten Beschränkungsmaßnahmen haben die gesamte Bevölkerung getroffen. Es gibt allerdings vulnerable Personen, die von der Pandemie besonders betroffen sind. Ich spreche von Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung“, erklärt Kinder- und Jugendanwältin Daniela Höller. Die Umstellung in ihrem Leben war hauptsächlich mit der Notwendigkeit verbunden, Fernunterricht abzuwickeln. „Für alle jungen Menschen ist die Schule nicht nur eine Zeit des Lernens und der Vermittlung von Begriffen, sondern ein Trainingsplatz, auf dem sie lernen, wie man in einer Gemeinschaft lebt, eine Zeit der Sozialisierung, die für die Entwicklung grundlegend ist. Dieser Aspekt der Teilnahme, der Begegnung und des Austausches mit anderen ist besonders wichtig für Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen“, so die Kinder- und Jugendanwältin weiter. Das Fernstudium während der aktuellen Pandemie hat Auswirkungen auf unsere jungen Menschen: „Kinder und Jugendliche, die durch die Bestimmungen des Gesetzes 104/1992 geschützt sind und die mit spezifischen Lernplänen und zusätzlichen Ressourcen rechnen können, droht ein Rückschritt auf Kosten der über Jahre erworbenen Fähigkeiten. Vergessen wir auch nicht, dass es Kinder und Jugendliche mit Lernschwierigkeiten gibt, die nicht unter die Vorgaben des Gesetzes 104/1992 fallen und für die das Gesetz 170/2010 gilt. Schützt das Gesetz 104/1992 die Rechte aller Kinder mit einer physischen, psychischen und sensorischen Behinderung, zum Beispiel Schülerinnen und Schüler mit einer Störung im autistischen Spektrum oder Down-Syndrom, so garantiert das Gesetz 170/2010 die Rechte von Kindern mit einer spezifischen Lernstörung, zum Beispiel Schülerinnen und Schüler mit Legasthenie, Dysgraphie oder Dyskalkulie. Beachten wir aber, dass in diesen spezifischen Regelungen nicht alle besonderen Bildungsbedürfnisse berücksichtigt werden: Auch sozioökonomisch, sprachlich oder kulturell benachteiligte Schülerinnen und Schüler sowie Kinder mit Migrationshintergrund, die erst vor kurzem nach Südtirol gezogen sind und unsere Sprachen noch lernen müssen, bedürfen einer besonderen Berücksichtigung. Auch diese jungen Menschen müssen unterstützt werden, und es besteht die Gefahr, dass der Fernunterricht ihren Bedürfnissen nicht gerecht wird“, so Höller.

Besonders betroffen von den Maßnahmen zur Eindämmung des Virus waren hörgeschädigte Kinder und Jugendliche, die durch die Maskenpflicht feststellen mussten, sich nicht mehr auf eine grundlegende Form des Verstehens und Kommunizierens verlassen zu können, nämlich auf das Lippenlesen. „In der gegenwärtigen Situation können wir nicht umhin, uns an die Regeln bezüglich Abstand, Hygiene und Schutz der Atemwege zu halten, Bestimmungen, die nach Ansicht der Ärzte die beste Art und Weise sind, mit der Pandemie umzugehen. Wir können jedoch die am besten geeignete Maske finden, um hörgeschädigten Kindern und Jugendlichen eine Interaktion zu ermöglichen. Der Landtag der Nachbarprovinz Trentino hat kürzlich einen diesbezüglichen Antrag angenommen: Das Land wird zertifizierte transparente Masken nicht nur Schulen, sondern auch öffentlichen Ämtern mit Parteienverkehr und Menschen mit besonderen Beeinträchtigungen zur Verfügung stellen. Ich denke, das ist eine wichtige Maßnahme. Auch in Südtirol sollten wir unter Einbeziehung von Experten eine ähnliche Lösung finden“, so die Kinder- und Jugendanwältin.

Während der Frühlingsmonate haben sich Kinder mit Behinderung wenig einbezogen gefühlt. Wir müssen von dieser negativen Erfahrung lernen, um uns zu verbessern. „Ich denke gerne an die Metapher der Seilschaft: Durch die Bildung von Kleingruppen in den Klassen, die sich am selben Seil halten, wird das Gefühl der Mitverantwortung zwischen den Mitschülern gestärkt, so dass niemand zurückbleibt. Wie Bergsteiger zusammengebunden zu sein bedeutet, dass man auch dann, wenn man sich nicht mehr sieht, die Gegenwart des anderen spürt, dank der Spannung des Seils. Seilschaften in der Klasse können dafür sorgen, dass diejenigen, die am verletzlichsten sind, nicht zurückbleiben, sie können sich gegenseitig unterstützen, helfen, Schulmaterialien an Freunde zu verteilen, ein paar Gespräche führen und sich über die Gesundheit ihrer Mitschüler informieren. Auf diese Weise werden wir in der Lage sein, die Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung zu gewährleisten“, so das Fazit der Kinder- und Jugendanwältin Daniela Höller.

Für Informationen und Beratungen zu den Rechten von jungen Menschen oder zu Situationen, in denen sie betroffen sind, kann man sich vertraulich und kostenlos an die Kinder- und Jugendanwaltschaft wenden. Telefonisch erreichbar unter 0471 946050 oder per E-Mail unter info@kinder- jugendanwaltschaft-bz.org. Auf der Website www.kinder-jugendanwaltschaft-bz.org findet ihr alle weiteren Informationen über diesen Dienst.

Von: bba

Bezirk: Bozen