Generalkapitel im Augustiner Chorherrenstift St. Florian

Prälat Fischnaller vom Kloster Neustift ist Generalabt von sechs Klöstern

Donnerstag, 11. Januar 2024 | 13:12 Uhr

St. Florian – Heute Vormittag versammelte sich das Generalkapitel im Augustiner Chorherrenstift St. Florian in Oberösterreich, um den neuen Generalabt zu wählen. In einem 18-köpfigen Gremium, bestehend aus den sechs Äbten, den Dechanten und sechs ausgewählten Chorherren, fiel die Wahl auf Prälat Eduard Fischnaller vom Kloster Neustift.

Zum ersten Mal in der Geschichte der Kongregation wurde ein Neustifter Prälat zum Generalabt gewählt. Der 54-jährige Eduard Fischnaller erhielt diese Ehre aufgrund seines feinen religiösen Gespürs für die aktuellen Herausforderungen, seiner engen Verbindungen zu Geistlichen im europäischen Raum, seiner Tatkraft und seines ausgeprägten wirtschaftlichen Verständnisses. Fischnaller löst Propst Johann Baptist Holzinger vom Stift St. Florian in Oberösterreich ab, der die Kongregation seit 2017 geleitet hat.

Seit ihrer Gründung im Jahr 1907 ist das Kloster Neustift Mitglied der Kongregation der Österreichischen Augustiner Chorherren. Diese umfasst insgesamt sechs Stifte in Ober- und Niederösterreich, in der Steiermark und in Südtirol, die allesamt bedeutende religiöse und kulturelle Zentren sind. Der Zweck ihres Zusammenschlusses liegt in der gemeinsamen Bewältigung ähnlicher Herausforderungen, in der zeitgemäßen Weiterentwicklung ihrer Aufgabenfelder und in der einheitlichen Kommunikation mit der Kirche und der Öffentlichkeit. Alle fünf Jahre versammelt sich das Generalkapitel, um über Fragen zu entscheiden, die alle Klöster der Kongregation betreffen.

In der römisch-katholischen Kirche haben sich im Laufe der Zeit verschiedenste Orden mit unterschiedlichen Strukturen, Aufgaben und Geschichten gebildet. Im Gegensatz zu einigen Orden, wie den Jesuiten, die eine pyramidenartige Struktur aufweisen, sind die Augustiner Chorherren durch ihre Unabhängigkeit geprägt. Jedes Kloster fungiert als eigenständige rechtliche Einheit, wobei der gewählte Propst die Leitung innehat. Die Chorherrenstifte sind zudem “exemt”, was bedeutet, dass sie in ihrem Eigenleben unabhängig vom jeweiligen Diözesanbischof agieren.

Trotz aller Unabhängigkeit unterstehen die Augustiner Chorherrenstifte dem Kirchenrecht, das für jedes Kloster eine Kontrollinstanz vorsieht. Die sogenannte Visitation wird in der Regel vom Diözesanbischof durchgeführt. Im Falle der Chorherrenstifte übernimmt der Generalabt der Kongregation diese Aufgabe. Das Kloster, in dem er selbst Prälat ist, wird vom Konvisitator besucht.

Drei Fragen an Prälat Eduard Fischnaller

Was bedeutet das Amt des Generalabtes für Sie?

Es ist eine große Ehre, als Prälat von Kloster Neustift der Kongregation vorzustehen. Gleichzeitig ist es eine große Aufgabe. Es gilt, die Stifte dauerhaft miteinander zu vernetzen, und die Visitationen der österreichischen Stifte durchzuführen, die eine etwas andere rechtliche Grundlage haben als unser Kloster.

Was zeichnet die Augustiner Chorherrenstifte aus?

Wir sind Priestergemeinschaften, weil wir gemäß der Regel des Heiligen Augustinus glauben, dass der Einzelne aus der Kraft der Gemeinschaft heraus besser in der Seelsorge wirken kann.

Was sind Ihre Ziele?

Es geht weiterhin um die gute Umsetzung unserer Konstitutionen, wo festgelegt ist, wie wir in unserer Ordensgemeinschaft leben möchten. Der rege Austausch untereinander und das gemeinsame Nachdenken über die Zukunft stärkt jedes einzelne unserer Klöster und lässt uns den Herausforderungen unserer Zeit besser begegnen. Darüber hinaus sind wir alle Priester im Dienst der jeweiligen Diözesen und es liegt uns auch daran, diese aktiv mitzugestalten.

Von: luk

Bezirk: Eisacktal