Denkmalschutz für Bahnwärterhäuschen in Ehrenburg und Brenner

Zeugen der kaiserzeitlichen Bahnarchitektur

Freitag, 16. Februar 2018 | 15:46 Uhr

Brenner/Ehrenburg – Die Bahnwärterhäuschen in Ehrenburg und am Brenner sollen als Zeugen der kaiserzeitlichen Bahnarchitektur erhalten bleiben.

Die Landesregierung hat heute (16. Februar) auf Vorschlag der Landesabteilung Denkmalpflege die Bahnwärterhäuschen in Ehrenburg in der Gemeinde Kiens und am Brenner unter direkten Denkmalschutz gestellt. Beide Gebäude befinden sich heute im Besitz des italienischen Schienennetzbetreibers RFI, wurden aber in den Jahren von 1869 bis 1871 im Zuge des Baus der Brennerbahnlinie durch die damals k.& k. Südbahngesellschaft errichtet.

Beim Bahnwärterhaus in Ehrenburg handelt es sich um ein zweigeschossige Gebäude mit Garten, das in etwa 130 Meter vom Bahnhof Kiens-Ehrenburg entfernt liegt. Es ist, wie alle anderen Bahnwärterhäuser der Pustertaler Linie, aus gehauenen Granitsteinquadern gebaut und hat an den einfach gegliederten Fassaden segmentbogige Fensterstürze aus Granit und Lichtscharten im Giebelbereich. Das Kellergeschoss mit Tonnengewölbe erreicht man über eine Steinstiege, während eine geschwungene Holztreppe aus der Erbauerzeit zu den größtenteils erneuerten Wohngeschossen führt. “Der Bau ist eines der Zeugnis der Eisenbahnarchitektur der k.& k. Südbahn, die Wien mit Tirol verband und von 1869-71 übers Pustertal die Franzensfeste erreichte”, betont die Direktorin im Amt für Bau- und Kunstdenkmäler, Waltraud Kofler Engl.

Das Bahnwärterhaus am Brenner hingegen befindet sich zwischen der Wasserstation beim Bahnhof Schelleberg und dem Bahnhof Brenner am Ausgang eines Tunnels. Das eingeschossige Gebäude mit rechteckigem Grundriss verfügt ebenfalls über ein Satteldach und Fassaden aus gehauenen Granitsteinquadern  mit rechteckigen Lichtscharten im Giebelbereich. Es ist zudem mit Signalapparaten ausgestattet und hat ein elektrisch-mechanisches  Glockenschlagwerk. Das Häuschen ist Teil der bereits unter Schutz befindlichen Bahnhofsbauten an der Brennerbahnlinie.

Die Landesregierung hat sich heute die Einschätzung des Denkmalamtes zu eigen gemacht und beschlossen, beide Bahnwärterhäuschen wegen des “besonderen historischen Interesses” und als Beispiel der Bahnwärterhäuser aus der Zeit des Baus der Südbahn und der Brennerbahnlinie unter Denkmalschutz zu stellen.

Der geschäftsführende Direktor der Abteilung Denkmalpflege, Valentino Pagani, wird nun in den Grundbuchämtern von Bruneck und Sterzing die Eintragung des Denkmalschutzes veranlassen.

Von: luk

Bezirk: Pustertal, Wipptal