Benko und seine Frau mussten vor Gericht erscheinen

Bedingte Haft für René Benko, Ehefrau freigesprochen

Mittwoch, 10. Dezember 2025 | 19:23 Uhr

Von: apa

Der gefallene Signa-Gründer René Benko ist am Mittwoch am Landesgericht Innsbruck wegen betrügerischer Krida zu 15 Monaten bedingter Haft und einer unbedingten Geldstrafe in Höhe von 4.320 Euro verurteilt worden. In einem Gutteil der Anklage wurde der 48-Jährige jedoch freigesprochen. Seine Frau Nathalie wurde von den Vorwürfen der Beitragstäterschaft in allen Punkten im Zweifel freigesprochen. Die Urteile waren nicht rechtskräftig.

Das Ehepaar soll in einem Tresor von Verwandten – von Onkel und Tante von Nathalie Benko – Bargeld, Uhren und Schmuck im Wert von 370.000 Euro versteckt und damit Gläubigern vorenthalten haben. Für René Benko war es indes die zweite nicht rechtskräftige Verurteilung wegen betrügerischer Krida – erst im Oktober war er in Innsbruck in einem anderen Fall zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Auch hier erfolgte allerdings ein Teilfreispruch.

Benko wurde “ordentlicher Lebenswandel” strafmildernd angerechnet

Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Heide Maria Paul sah die betrügerische Krida indes nur bei zwei von elf anklagegegenständlichen Uhren sowie vier Paar Manschettenknöpfen gegeben und damit einen Schaden von rund 100.000 Euro verwirklicht. Dadurch sank die maximale Strafhöhe von zehn auf fünf Jahre. In den Fällen, in denen ein Schuldspruch gefällt worden war, sei die “Indizienbeweiskette geschlossen” gewesen. Belastend sei, dass Benko die Uhren, die er eigenen Angaben zufolge seinen Söhnen geschenkt haben will, weiterhin im Ausland, auf Booten und Yachten getragen habe. Auch direkt am Tag nach Weihnachten sei er mit einer geschenkten Uhr abgelichtet worden. Grundsätzlich hielt die Richterin jedoch fest, dass – anders als von der WKStA ins Treffen geführt – es schon denkbar sei, dass eine “vermögende” Person seinen Kindern im Alter von sechs und elf Jahren derart teure Geschenke mache. Benko wurde sein “ordentlicher Lebenswandel” strafmildernd angerechnet. Weder die WKStA noch Benkos Verteidiger Norbert Wess gaben eine Erklärung ab, die Urteile waren vorerst nicht rechtskräftig.

Bei den übrigen Uhren konnte indes nicht “mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden, wer der wahre Besitzer” war, führte die Richterin aus. Sie könnten auch Nathalie Benko gehört haben. Selbiges treffe auch auf die 120.000 Euro in Bar zu, die im Tresor gebunkert waren. Bei Benkos Ehefrau sah der Schöffensenat lediglich “Verdachtsmomente”, wie etwa den Zeitpunkt gewisser Gespräche. Für einen Schuldspruch sei jedoch erforderlich, dass man nachvollziehen könne, wann und von wem die Vermögenswerte in den Tresor gelegt wurden. Dafür seien die Beweisergebnisse jedoch “zu dünn”, hielt sie fest. Hinsichtlich der Höhe der Geldstrafe sprach die Richterin davon, dass Benko schließlich nicht gleichzustellen sei mit einer vermögenslosen Person. Er werde ja von seiner Familie unterstützt.

Wess: Urteil “unbefriedigend”

Benko-Anwalt Norbert Wess nannte das Urteil für seinen Mandanten im Anschluss an die Verhandlung vor Journalisten “unbefriedigend” und gleichzeitig “schwer zu kommentieren.” Letztlich seien “nur mehr zwei Uhren übriggeblieben”, die nicht als Schenkung gewertet worden seien. Es sei schon überraschend gekommen, dass man “das dann noch aufsplittet.” Man werde das Ganze nun “sacken lassen”, mit Benko beraten und dann eine Entscheidung hinsichtlich des Rechtsmittels treffen. Man habe ja noch bis kommenden Montag dafür Zeit.

Wess kündigte zudem an, nun “zeitnah eine Überprüfung ” der bestehenden Untersuchungshaft zu begehren. Schließlich sei der Signa-Gründer damals wegen des am Mittwoch verhandelten Verfahrens in Haft genommen worden. Nun gebe es ein Urteil mit einer bedingten Verurteilung lediglich in einem kleinen Bereich. Er frage sich, wie man spätestens jetzt noch eine “Tatbegehungsgefahr für die Zukunft” annehmen könne.

WKStA fand Argumente der Angeklagten “unglaubwürdig”

In der Anklageschrift der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) war Nathalie Benko vorgeworfen worden, nur fünf Tage nach dem Insolvenzantrag von René Benko als Einzelunternehmer den Tresor im Haus ihrer Tante und ihrem Onkel im Tiroler Oberland aufstellen haben zu lassen. Dort verbargen sich Uhren, die Benko seinen Söhnen im Alter von sechs und elf Jahren zu Weihnachten geschenkt haben soll sowie weiterer Schmuck und Bargeld in Höhe von 120.000 Euro. Für die WKStA waren die Erklärungen des Ehepaars, wonach Nathalie Benko diese Vermögenswerte sowie weitere hochpreisige Ringe im Zuge eines Umzuges in Sicherheit bringen wollte, “unglaubwürdig”.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft sah jedenfalls eine Schädigung der Gläubiger. Es habe ein “enger zeitlicher Zusammenhang” zwischen dem Aufstellen des Tresors im Haus von Onkel und Tante von Nathalie Benko im Tiroler Oberland am 11. März 2024 und dem Insolvenzantrag Benkos nur fünf Tage zuvor bestanden. Im Zuge der Erhebungen des Insolvenzverwalters sei indes aufgefallen, dass Uhren, für die es zwar Versicherungsdokumente gab, nicht im Vermögensverzeichnis von René Benko aufgeschienen waren. Ein ehemaliger Security-Mitarbeiter der Familie habe schließlich den Hinweis auf einen möglichen Tresor außerhalb der Villa – die der Oberstaatsanwalt bei seinem Eröffnungsplädoyer angesichts eines Tresorraums als “bestgesicherten Ort Österreichs” bezeichnete – gegeben. Bei einer Hausdurchsuchung seien die Ermittler im Keller, versteckt hinter Kartons, “tatsächlich fündig” geworden.

Als “verblüffend” bezeichnete der öffentliche Ankläger in seinem Plädoyer indes René Benkos Verhalten nach seiner Festnahme, als er zu den anklagegegenständlichen Vermögenswerten befragt worden war. Zuerst habe er sich nicht dazu geäußert, mehrere Wochen später jedoch eine schriftliche Erklärung abgegeben. Demnach habe er vier Uhren seinen sechs- und elfjährigen Söhnen im Jahr 2021 zu Weihnachten geschenkt und sie sich danach noch “gelegentlich ausgeborgt”. Die 120.000 Euro an Bargeld im Tresor soll sich Nathalie Benko – die sich selbst als “Fulltime-Mami” bezeichnet hatte und wie ihr Ehemann die Ausführungen des Staatsanwaltes mit Kopfschütteln quittierte – nach Angaben von Herrn Benko als Haushaltsgeld zusammengespart haben und gehöre daher ihr. Die WKStA hegte Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Darstellung.

Wess: “Science-Fiction, Hokuspokus”

Benko-Verteidiger Wess ging indes in seinem Eröffnungsplädoyer mit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hart ins Gericht und beantragte einen Freispruch. Die Vorwürfe seien falsch, in der Anklage gebe es keine objektiv belastende bzw. konkrete Beweisergebnisse. “Ab Seite zehn wird es überhaupt Science-Fiction.” Und wiederholt meinte Wess emotional: “Das ist Hokuspokus.”

Außerdem werde in der Anklage völlig das Jahr 2021 – als es zu den Geschenken gekommen sein soll – außer Acht gelassen – einem Jahr, in dem sich Benko beruflich und wirtschaftlich “auf dem Zenit befunden” habe. Zu dieser Zeit seien sämtliche Familienmitglieder mit Geschenken bedacht worden, es habe sich sehr wohl um “übliche Geschenke” gehandelt. Nathalie Benko wollte ihre eigenen Wertgegenstände in Sicherheit bringen, ihr Mann sei nicht involviert gewesen, stellte er einen gemeinsamen “Tatplan” in Abrede.

Wess verteidigte indes die hochpreisigen Geschenke an Benkos Frau und Kinder. So wie Benko etwa einen “Lebensring” an Mutter und Tochter verschenkt habe, habe er auch seinen Töchtern etwas zukommen lassen – als “angreifbare Erinnerung” an den Vater, wie es in der schriftlichen Gegenäußerung hieß, auf die Wess wiederholt verwies und die unter tatkräftiger Mithilfe Benkos entstanden sei. Von 16 hochpreisigen Uhren, von denen sehr wohl etliche an seinen Insolvenzverwalter gegangen seien, habe er zuvor im Jahr 2021 “in einem emotionalen Moment” einige ausgesucht und seinen Söhnen geschenkt. In dem ein oder anderen Fall habe er sich eine Uhr danach auch noch “selbst umgeschnallt”. Auch solche Geschenke an einen Sechsjährigen oder einen Elfjährigen seien “in einem Familienverband” doch ganz normal.

Nathalie Benkos Verteidiger stellt “Tatplan” in Abrede

Der Verteidiger von Frau Benko, Michael Hohenauer, bezeichnete die WKStA-Anklage indes als “mangelhaft und fehlerhaft”. Das “Fundament” der Anklage – ein Gespräch zwischen den Eheleuten Benko, bei dem sie den “Tatplan” geschmiedet haben sollen – habe “niemals stattgefunden”: “Es ist frei erfunden”. Darüber hinaus habe Nathalie Benko den Tresor angeschafft, um “ihre wertvollsten Gegenstände”, nämlich sieben Diamantringe im Wert von 5,5 Mio. Euro, im Zuge eines Umzuges in Sicherheit zu bringen. Die Ringe waren nicht anklagegegenständlich, befanden sich jedoch unter Verschluss bei der WKStA. Der Tiroler Anwalt kritisierte dies vehement.

Frau Benko sehe ihren Mann heute zum ersten Mal, es sei ihr auch “verboten” worden, miteinander zu telefonieren, sagte Hohenauer: “Jeder Schwerverbrecher telefoniert mit seiner Frau. Die beiden haben drei gemeinsame Kinder, da gibt es viel, was man zu besprechen hätte”.

Die Eheleute Benko hatten sich indes vor dem Schöffensenat “nicht schuldig” bekannt. Weitere Aussagen machten sie vor Gericht nicht, sondern verwiesen auf schriftliche Stellungnahmen. Nach der Verhandlung – und bevor René Benko wieder abgeführt wurde – kam es übrigens zu einer innigen Umarmung der beiden.

Onkel wusste angeblich nichts über Inhalt von Tresor

Als Zeugen waren drei Personen vor Gericht erschienen. Nathalie Benkos Onkel, bei dem sie den Tresor aufstellen ließ, wurde als erster in den Zeugenstand gerufen. Seine Nichte habe damals lediglich gefragt, ob sie Wertgegenstände unterbringen könne. Da sich in dem Wohnhaus kein Safe befunden hatte, wurde ein Tresor angeschafft, den Nathalie Benko selbst absegnete. Nach dem Einbau war die “Sache erledigt”. Der Tiroler habe nichts über den Inhalt gewusst, mit René Benko sei die Sache nie besprochen worden.

Insolvenzverwalter machte “null” Bargeld stutzig

Als nächster Zeuge war schließlich der Masseverwalter in Benkos persönlichem Konkursverfahren als Unternehmer, Andreas Grabenweger, geladen. Dieser schilderte, wie er kurz nach Benkos Insolvenzeröffnung in der Villa in Innsbruck-Igls gewesen sei. Er habe den Signa-Gründer aufgefordert, ihm zu zeigen, was ihm gehöre. Daraufhin habe ihn Benko zu einem Tresor geführt, in dem sich zwei Uhren befanden, dahinter Halterungen für weitere Uhren. Eine Uhr habe der Tiroler zudem am Handgelenk getragen, es seien auch Manschettenknöpfe und Schmuck vorhanden gewesen. Dies sei alles, was er an Wertgegenständen vorweisen könne, habe Benko mitgeteilt. Als vorhandenes Bargeld habe der Unternehmer indes “null” angegeben, was er so in seiner gesamten Laufbahn bisher noch nie erlebt habe, erklärte Grabenweger vor Gericht.

Da in den Medien auch immer von Benkos “toller Uhrensammlung” die Rede gewesen sei, hätten ihn dessen bisherige Angaben “stutzig” gemacht, so der Masseverwalter. Die Folge war eine Sachverhaltsdarstellung seinerseits nach einer Hausdurchsuchung. Konkret habe er zudem nach einer Luxusuhr der Marke “Patek Philippe” gesucht, die dann letztlich auch noch im Zuge einer Hausdurchsuchung aufgetaucht sei. Jedenfalls habe Benko dann noch “proaktiv” eine Ergänzung des Vermögensverzeichnisses möglich gemacht. Acht Uhren seien dabei von dem früheren Milliardär genannt worden.

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