Von: mk
Bozen – Eine Krebserkrankung überstanden, seit Jahren gesund – und trotzdem benachteiligt. Vielen geheilten Krebspatientinnen und -patienten erging es so. Damit ist nun Schluss. Die IVASS-Verordnung Nr. 169 vom 15. Januar 2026 macht das „Recht auf Vergessenwerden“ für genesene Krebspatientinnen und -patienten im Versicherungsbereich endlich operativ. Darauf macht die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) aufmerksam.
Die Europäische Union hatte bereits 2021 Maßnahmen ergriffen, um das „Recht auf Vergessenwerden“ für Krebspatientinnen und -patienten zu stärken. Eine vom Europäischen Parlament unterstützte Initiative verpflichtete die Mitgliedstaaten, bis 2025 gesetzliche Regelungen zu schaffen. Diese verhindern, dass ehemalige Krebspatientinnen und -patienten nach einer Frist von fünf bis zehn Jahren nach Genesung bei Versicherungen oder Banken benachteiligt werden.
Mit der Verordnung Nr. 169 vom 15. Januar 2026 der Versicherungsaufsichtsbehörde wird das Gesetz Nr. 193 vom 7. Dezember 2023 nun endlich operativ und erteilt ein absolutes Verbot: Versicherungsgesellschaften dürfen weder Informationen über vergangene Krankheitsgeschichten einfordern oder nutzen – etwa zur Risikobewertung oder zum Aufsetzen spezifischer Bedingungen –, noch bereits gesammelte Daten zum früheren Gesundheitszustand verwenden. Es geht sogar weiter: Gesammelte Daten zu früheren Krebserkrankungen müssen gelöscht werden, sobald Versicherte als genesen gelten. In Italien gilt Genesung für ehemalige Krebspatientinnen und -patienten nach zehn Jahren bzw. nach fünf Jahren bei Personen unter 21 Jahren.
Früher mussten ehemalige Krebspatientinnen und -patienten bei Abschluss einer Personenversicherung detaillierte Angaben zu ihrem Gesundheitszustand machen. Oft zahlten sie überteuerte Prämien – oder wurden gar nicht versichert.
Wichtige Vorteile für ehemalige Krebspatientinnen und -patienten:
• Kein Risiko der Ablehnung oder höherer Prämien: Frühere Krebsdiagnosen spielen künftig keine Rolle – Betroffene erhalten denselben Tarif wie Gesunde.
• Finanzielle Entlastung: Günstigere, zugänglichere Versicherungen erleichtern den Neustart nach der Therapie, ohne Angst vor Ausschlüssen.
• Mehr Würde und Gleichberechtigung: Das Verbot stärkt das Selbstvertrauen und reduziert Stigmatisierung im Alltag.
„Dieser Beschluss ist ein Durchbruch für Krebspatientinnen und -patienten, die ihr Leben nach der Heilung ohne Hürden planen wollen“, betont Stefanie Unterweger, die Versicherungsberaterin der Verbraucherzentrale Südtirol. Die Regelung tritt umgehend in Kraft und gilt für alle neuen Verträge.




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