Von: apa
Die Frau von Signa-Gründer René Benko, Nathalie Benko, ist am Dienstag in Innsbruck mit Anträgen gegen Verlage bzw. Medien wegen angeblichen Verstößen gegen das Mediengesetz vor Gericht gezogen. Sie war damit vorerst erfolgreich, denn die Medien – der Axel Springer Verlag mit zwei Online-Medien sowie der “Tagesanzeiger” – wurden wegen offenbar wahrheitswidriger Berichterstattung über eine angeblich von ihr eingereichte Scheidung zu Geldstrafen verurteilt.
Der Axel Springer Verlag wurde zu insgesamt 10.000 Euro Geldstrafe bzw. Entschädigung verurteilt – 8.000 betrafen die Berichterstattung auf der reichweitenstarken, zum Verlag gehörenden “bild.de”-Seite und 2.000 Euro jene auf der Plattform “B.Z. Berlin”. Der “Tagesanzeiger” muss ebenfalls 2.000 Euro an Nathalie Benko bezahlen. Sämtliche Urteile waren vorerst nicht rechtskräftig. Im Falle von “bild.de” meldete der Rechtsvertreter des Axel Springer Verlags “volle Berufung an”. Was die “B.Z.”- und “Tagesanzeiger”-Urteile betraf, meldete wiederum Benko-Anwalt Hubertus Weben Strafberufung an. Den Unterschied in der Höhe der Geldbeträge argumentierte Richter Bernhard Rüßkamp mit den unterschiedlichen Reichweiten der betroffenen Medien. Alle Medien müssen außerdem die Urteile – im Falle der Rechtskraft – in ihren Online-Auftritten veröffentlichen.
Nathalie Benko erschien nicht – Richter: Verstöße gegen journalistische Sorgfaltspflicht
Nathalie Benko war indes wie erwartet nicht zu der Verhandlung am Innsbrucker Landesgericht erschienen. Medienvertreter warteten vergeblich auf die seit 2010 mit dem derzeit in U-Haft sitzenden Benko verheiratete, gebürtige Schweizerin.
Die Anträge Benkos bezogen sich auf Berichterstattungen Mitte März, in der von einer von ihr eingereichten Scheidung die Rede war. Ein “Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht”, urteilte letztlich Richter Rüßkamp. Die Medien hätten “nur wegen den Schlagzeilen und Klicks nicht gesicherte Inhalte verbreitet”, führte er aus. Damit verletzten diese nicht zuletzt die Privatsphäre von Nathalie Benko, argumentierte der Richter. “Sie lebte nicht jenes öffentliche Leben ihres Mannes, somit ist ihre Privatsphäre auch besonders schützenswert”, machte der Vorsitzende klar.
Der Anwalt von Nathalie Benko hatte zuvor in den drei, jeweils hintereinander angesetzten Verfahren argumentiert, dass mit den Berichten eindeutig in die Privatsphäre seiner Mandantin eingegriffen worden sei. “Es gab niemals ein öffentliches Statement von ihr zur Scheidung, also ist es eindeutig ihre Privatsache”, argumentierte er. Auch hätte eine Scheidung, selbst wenn sie stattgefunden hätte, nichts mit dem bisherigen öffentlichen Wirken seiner Mandantin zu tun.
Der Vertreter der beklagten Medien betonte hingegen, dass ein Bericht über eine mögliche Scheidung im Signa-Umfeld sehr wohl berichtenswert und berichtbar sei: “Privat wird es erst, wenn man über die Gründe der Scheidung mutmaßt und man die armen Kinder mit hineinzieht.” Zudem habe ein österreichisches Online-Medium das Thema zuerst aufgegriffen, die am Dienstag Beklagten dieses lediglich übernommen.
Vergleich war gescheitert
Vergleichsgespräche vor der Verhandlung hatten laut beiden Seiten zu keinem Ergebnis geführt. Man sei “meilenweit auseinander gelegen”, hieß es unisono. Sodann habe das Gericht über die Causa zu entscheiden, war schließlich die Ansicht von beiden Seiten.
Zahlungen von 100 bis 100.000 Euro standen im Raum
Den drei Medien hatten aufgrund der Anträge von Frau Benko Zahlungen zwischen 100 und 100.000 Euro gedroht. Indes bildete die Causa am Dienstag offenbar noch nicht das Ende der Fahnenstange, denn: Für Mittwoch kommender Woche war am Landesgericht ein weiterer Prozess angesetzt. Diese Verhandlung betraf ein weiteres Online-Medium, nämlich die “Berliner Morgenpost” und deren Online-Auftritt Morgenpost.de, gegen das Benko ebenfalls vorgeht.




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