So vermeidet ihr zusätzliche Abbuchungen

Autoverleih im Urlaub: Diese sieben Tipps sind nützlich

Sonntag, 30. Juni 2019 | 07:58 Uhr

Bozen – Habt ihr ein Auto für euren Urlaub gemietet? Mit den sieben Tipps des Europäischen Verbraucherzentrums in Bozen könnt ihr teure Abbuchungen von eurer Kreditkarte vermeiden.

Für das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) ist der Autovermietungssektor ein sehr reklamationsanfälliger Bereich. Wer jedoch die sieben wertvollen Mietwagentipps des EVZ beherzigt, kann unerwartete Abbuchungen auf der Kreditkarte vermeiden.

Überprüfen Sie Ihren Voucher: vergewissern Sie sich, dass der Name jener Person, die den Wagen auch fahren wird, angegeben wurde (sog. Hauptlenker). Mögliche Zusatzkosten entstehen eventuell für die Namensänderung des Lenkers oder für die Angabe eines zusätzlichen Lenkers.

die Kreditkarte muss eine Hochprägung der Ziffern aufweisen und auf den Hauptlenker ausgestellt sein. Ansonsten droht eine Erhöhung der hinterlegten Kaution oder die Verpflichtung zum Abschluss einer zusätzlichen Versicherung.

Beim Mietvertrag sollte man aufpassen, wenn bei einzelnen Ausgabeposten Ausdrücke wie „accepted“ oder „declined“ stehen. Wenn „accepted“ steht, bedeutet es, dass man die genannte Extraleistung, wie zum Beispiel eine Zusatzversicherung oder eine 24-Stunden-Pannenhilfe, dazu gebucht hat. Alle diese Zusatzleistungen erhöhen auch den Mietpreis. “Declined” bedeutet hingegen, dass ihr keine Ersatzleistungen wünscht.

Wenn der geschätzte Endpreis im Mietvertrag deutlich höher ist, als der im Voucher angeführte Betrag, bedeutet das, dass sehr wahrscheinlich Zusatzversicherungen oder Extraleistungen dazu gebucht wurden. Wenn man diese Leistungen nicht will, sollte man sofort die Korrektur des Vertrags fordern.

Vorsicht sollte man auch beim Treibstofftyp walten lassen. Wer falsch tankt handelt grob fahrlässig, und die Versicherung kommt nicht für die Reparaturkosten auf.

Kontrolliert das Fahrzeug und lasst Kratzer und andere bestehende Schäden im Übergabeprotokoll vermerken! Fotografiert oder filmt den Wagen und den Kilometerzähler! Alle Schäden und Kratzer die nicht notiert wurden, könnten als Neuschäden bewertet und in Rechnung gestellt werden.

Kontrolliert auch den Kofferraum des Wagens! Fehlen das Pannendreieck, die Warnweste oder der Reservereifen, sollte man dies gleich mitteilen: Es könnte andernfalls sein, dass bei der Rückgabe diese Gegenstände in Rechnung gestellt werden.

Abschließend noch eine wichtige Empfehlung: Immer häufiger werden Mietverträge in digitaler Form auf einem Tablet unterschrieben, auf dem es praktisch nicht möglich ist, den Vertrag in seiner Gesamtheit zu lesen. Deshalb sollte man in so einem Fall gleich den Posteingang des E-Mail-Kontos kontrollieren, da man eine Kopie des Vertrages per E-Mail erhält, sobald er unterzeichnet ist. Bevor ihr mit dem Mietwagen losfahrt, solltet ihr den Mietvertrag noch einmal überprüfen: So kann man noch Korrekturen vornehmen lassen, wenn irgendwelche falsche Eingaben gemacht wurden.

Weitere nützliche Informationen und Tipps hat das EVZ in einer kostenlosen, digitalen Broschüre zusammengefasst: http://www.euroconsumatori.org/81914d83870.html.

Von: mk

Bezirk: Bozen