Von: sr
Diese Shoppingtour in der Schweiz wird der chinesische Tourist wohl nicht so schnell vergessen: Weil er seine Einkäufe nicht beim deutschen Zoll deklariert hatte, wurden die gerade gekauften Luxusartikel im Wert von über 210.000 Euro beschlagnahmt.
Der Chinese geriet in eine Kontrolle auf der Autobahn A5 bei Efringen-Kirchen in Deutschland. Er verschwieg den Zöllnern nicht, dass er gerade aus der Schweiz kommt und dort Uhren und Kleider gekauft hatte. Jetzt sei er auf dem Weg nach Frankfurt, um wieder nach Hause zu fahren.
Eigentlich hatte der Mann gerade einmal neun Artikel gekauft. Doch was für welche! Darunter waren ein T-Shirt für 250 Euro, ein Gürtel für 1900 Euro, zwei Paar Schuhe für 5700 Euro sowie zwei Uhren, eine im Wert von 11.000 Euro und die andere um 167.000 Euro.
Sein Fehler: er hatte seine Einkäufe beim Grenzübertritt nicht deklariert! Die Beamten sahen sich gezwungen gegen den chinesischen Touristen ein Steuerstrafverfahren zu eröffnen und die ausständigen Einfuhrabgaben zu erheben. Doch nach dem Shoppingtrip in der Schweiz konnte der Mann die Summe nicht bezahlen. Somit wurden die Luxuswahren von den Beamten beschlagnahmt. Erst wenn die offene Rechnung beglichen ist, bekommt der Chinese seine Einkäufe zurück. Doch wer so viel Geld fürs Shoppen ausgeben kann, für den dürfte das kein Problem sein.