Von: apa
Im Bezirk Zwettl ist erstmals in Niederösterreich ein Wolfsabschuss erfolgt. Sachgerecht geschützte Nutztiere seien zuvor angegriffen, verletzt und gerissen worden, hieß es seitens des Landes. Nachdem sich erneut ein Wolf an dieselbe Herde angenähert und diese bedroht hatte, wurde das Tier am Mittwoch von einem Jäger getötet. Betont wurde die Verordnungskonformität des Abschusses. Eine Begutachtung durch Sachverständige des Landes sei zudem umgehend durchgeführt worden.
Die angegriffene Nutztierherde sei mit einem höheren Zaun als in der Wolfsverordnung vorgesehen gesichert gewesen. Angebracht worden sei zudem ein Untergrabschutz. Nach einem ersten Angriff habe sich der in der Folge abgeschossene Wolf erneut unter 100 Meter an die Herde angenähert.
Der Abschuss sei im Einklang mit der entsprechenden Verordnung durchgeführt und dem Land innerhalb der vorgesehenen Frist gemeldet worden. “Die niederösterreichische Wolfsverordnung dient der Sicherheit von Menschen und Nutz- und Haustieren vor Wolfsangriffen. Nähern sich Problemwölfe an Siedlungen an oder bedrohen und töten durch Herdenschutzmaßnahmen gesicherte Nutztiere, dann dürfen Wölfe vergrämt und entnommen werden”, hielt Landesvize Stephan Pernkopf (ÖVP) fest.
Neue Wolfsverordnung seit 2023 in Kraft
Grundsätzlich in Kraft ist die sogenannte neue Wolfsverordnung in Niederösterreich seit April 2023. Eine vorherige behördliche Anordnung für Vergrämungen oder Abschüsse wird seitdem nicht mehr benötigt. Festgelegt wurden vielmehr Verhaltensweisen des Raubtieres, die entsprechende Konsequenzen zur Folge haben können. Bei Vergrämungen durch Jäger in Form von Warn- oder Schreckschüssen ist das “unerwünschtes Verhalten”, bei Abschüssen “problematisches Verhalten” des Wolfes. Jede Maßnahme ist der zuständigen Bezirkshauptmannschaft zu melden.
Auch vor dem Hintergrund steigender Risszahlen bei Nutztieren – 2025 gab es in Niederösterreich bisher 48 Fälle – wurden Ende des Vorjahres bei der Wolfsverordnung Adaptierungen vorgenommen. Neu ist seitdem der nun zur Anwendung gekommene spezielle Tatbestand zum Schutz von Nutztieren. Wenn binnen vier Wochen nach einem Riss von sachgerecht geschützten Nutztieren eine Gefahr oder eine unmittelbare Bedrohung für das Leben von weiteren Exemplaren besteht, ist schon bei Wiederauftauchen des Wolfes ein Abschuss möglich.
Kritik des WWF
Kritisch äußerte sich am Freitag der WWF. Die Umweltschutzorganisation erachtet die niederösterreichische Wolfsverordnung als rechtswidrig, weil für einen Abschuss keine eigene behördliche Genehmigung erforderlich ist und somit auch keine Möglichkeit bestehe, entsprechende Beschlüsse gerichtlich überprüfen zu lassen. Hierzulande seien in den vergangenen Jahren 45 Wölfe getötet worden. “Bei einem Bestand von lediglich neun Rudeln und rund 100 Tieren hat Österreich damit die höchste Abschussquote in der gesamten EU”, hielt der WWF in einer Aussendung fest. Plädiert wurde für eine Herdenschutz-Offensive.
Niederösterreichs Jagdverband unterstrich, dass Abschüsse Teil einer “Vielfalt aufeinander abgestimmter Maßnahmen” im Wolfsmanagement seien. Dadurch werde “in einer Kulturlandschaft wie jener in Niederösterreich das Risiko für Konflikte minimiert und ein Zusammenleben von Menschen, Wild- und Nutztieren sowie Wölfen möglich”.
Zu Wort meldete sich am Freitag auch Johannes Schmuckenschlager, Präsident der Landwirtschaftskammer Niederösterreich und ÖVP-Nationalratsabgeordneter: “Der Schutz der Bevölkerung und der landwirtschaftlichen Betriebe hat Vorrang.” Das Waldviertel zähle zu den Hauptschadensgebieten des Wolfes, die Tiere würden immer näher an Dörfer, Höfe und Siedlungsbereiche vordringen. Dieses Verhalten könne “nicht toleriert werden”, die Wolfsverordnung trage dem Rechnung. Der FPÖ-Landtagsabgeordnete Alexander Schnabel verlangte indes eine weitere Schutzstatus-Senkung für den Wolf.
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