Von: Ivd
Bozen/Arezzo – Nachdem wir gestern über den Fall des aus Bozen stammenden Harald und seiner aus Belarus stammenden Partnerin berichtet hatte, liegen nun weitere Informationen vor, die ein klareres Bild der Hintergründe zeichnen: Offizielle Ermittlungs- und Justizquellen bestätigen gegenüber italienischen Medien, dass fehlende Schulbildung, fehlende Impfungen und mangelnde Sozialisierung der beiden Kinder zentrale Gründe für die Herausnahme aus der Familie waren.
Laut den Berichten hatten die Kinder keinen Kinderarzt, waren nie weiter geimpft worden und verfügten über keine Möglichkeit, soziale Kontakte zu Gleichaltrigen zu knüpfen. Der Vater erklärte gegenüber Medien, der ältere Sohn habe nach einer Sechsfachimpfung in der Vergangenheit vorübergehend eine Gesichtslähmung erlitten. Aus diesem Grund habe die Familie weitere Impfungen abgelehnt. Der Vater behauptete, selbst nie geimpft worden zu sein, da er immer bei bester Gesundheit sei.
Für die Richter spielt dieser Umstand jedoch eine untergeordnete Rolle – entscheidend sei, dass gesetzlich vorgeschriebene medizinische Grundversorgungen vollständig fehlten.
Ursachen für die Maßnahmen
Die Maßnahme stützte sich laut Ermittlungsquellen insbesondere auf drei Punkte: Keine reguläre Schulbildung bzw. Prüfungsanmeldungen, keine Impfungen oder ärztliche Betreuung und keine Entwicklung sozialer Kompetenzen, da die Kinder isoliert lebten. Dieser Befund deckt sich mit den bereits dokumentierten Auffälligkeiten im Bereich häuslicher Unterricht und fehlender Kooperation mit Behörden.
Mutmaßliche Zugehörigkeit zu staatsleugnender Gruppierung
Wie bereits gestern berichtet, ordnen italienische Ermittler die Eltern der Bewegung „Uomo vivo, donna viva“ zu – einer Gruppierung, die staatliche Autorität grundsätzlich infrage stellt. Italienischsprachige Medien sprechen hingegen von einer „Sekte“, die strukturelle Parallelen zu staatsverweigernden Netzwerken hat. Die Familie bestreitet dies, ihr Verhalten gegenüber Behörden und der Inhalt ihrer vorgelegten Dokumente folgen jedoch typischen Mustern dieser Szene.
Kinder sicher und mit Kontakt zur Mutter
Laut Ermittlern befinden sich die beiden Buben seit der Aktion vom 16. Oktober in einer geschützten Einrichtung. Die Mutter könne sie dort unter Auflagen sehen; der Vater hingegen nicht. Der Vater behauptet weiterhin, seit 48 Tagen keinen Kontakt zu den Kindern zu haben, und klagt, nicht zu wissen, wo sie untergebracht sind. Er habe zudem Anzeigen und Akteneinsicht beantragt. Bewiesen ist dies bislang nicht.




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