Von: mk
Bozen – Die Corona-Krise hat die Pflichtkurse zum Lehrlingsausbilder und für Auszubildende der berufsspezialisierenden Lehre unterbrochen. Ab Herbst nehmen Landesberufsschulen die Kurstätigkeit wieder auf.
Wenn Betriebe Lehrlinge ausbilden möchten, müssen sie dafür geeignet sein: Nur dann läuft das Lernen im Betrieb für alle Beteiligten erfolgreich und nachhaltig ab. Hierfür bieten die Landesberufsschulen neben der Grundausbildung auch eine Reihe an Kursen für Erwachsene an. Aufgrund des Covid-Ausnahmezustandes konnten diese im Frühjahr nicht stattfinden. Dazu zählt auch die zweitägige Grundausbildung “Lehrlinge erfolgreich ausbilden”: Wenn Arbeitgeber zum ersten Mal Lehrlinge ausbilden, müssen sie dafür sorgen, dass innerhalb von sechs Monaten nach der Anstellung des Lehrlings sie selbst oder ein Mitarbeiter den Pflichtkurs zur Ausbildung zum Lehrlingsausbilder oder zur Lehrlingsausbilderin besucht hat.
Fristenverlängerung für Betriebe, die Lehrbetrieb werden wollen
Auf Vorschlag der Landesräte Philipp Achammer und Giuliano Vettorato hat die Landesregierung in ihrer heutigen Sitzung beschlossen, die an den Pflichtkurs “Lehrlinge erfolgreich ausbilden” geknüpfte Frist zu verlängern. Will heißen: Jene Arbeitgeber, die sich zwischen 1. Oktober 2019 und 31. Juli 2020 im zuständigen Landesamt für Lehrlingswesen und Meisterausbildung gemeldet hatten, Lehrbetrieb werden zu wollen, können dies nun bis zum 31. Jänner 2021 nachholen. In der Zwischenzeit wird es an sechs Berufsschulstandorten im Land entsprechende Kursangebote in Präsenz geben. Die Termine dazu werden in den nächsten Wochen veröffentlicht und sind spätestens ab Ende Juli 2020 im Portal Bildung und Sprache auf der Internetseite des Landes Südtirol (www.provinz.bz.it/ berufsbildung, Stichwort “Kurse und Lehrgänge”) abrufbar. Damit das Lernen im Betrieb gelingt, spielen laut Landesrat Achammer “bei der Ausbildung von Lehrlingen in unseren Betrieben Arbeitgeber und betriebliche Ausbildner eine entscheidende Rolle.”
Fristenaufschub auch bei Ausbildungsvertrag für junge Erwachsene
Ein weiterer von der Landesregierung beschlossener Aufschub von Fristen betrifft die berufsspezialisierende Lehre: Arbeitgeber, die einen solchen Ausbildungsvertrag für junge Erwachsene abschließen, müssen dafür sorgen, dass der Lehrling im ersten Jahr einen achtstündigen Kurs besucht. Auch diese Kurse mit Einführung in das Arbeits- und Pensionsrecht (Stichwort “Zusatzrente”) werden von den Landesberufsschulen angeboten: Zudem erfahren die die Auszubildenden, welche Rechte und Pflichten sie selbst bei diesem speziellen Arbeitsvertrag haben. Für Auszubildende, die im Zeitraum vom 4. März 2019 bis 31. März 2020 einen berufsspezialisierenden Lehrvertrag abgeschlossen haben, hat hat die Landesregierung folgende Covid-Ausnahmeregelung beschlossen: Sie können den genannten Pflichtkurs im ersten oder auch erst im zweiten Lehrjahr besuchen. “Zudem wird es ab Herbst erstmals auch eine Online-Variante des Seminars geben – ein Beispiel dafür, dass die Corona-Krise einen Digitalisierungsschub bewirkt hat”, erklärt die zuständige Amtsdirektorin Cäcilia Baumgartner. Auch die Termine dafür findet man spätestens ab Ende Juli auf der obgenannten Landeswebsite.
Wie Landesrat Giuliano Vettorato erklärt, handelt es sich bei der Aufschiebung der Fristen um “eine grundlegende Maßnahme für den Lehrlingsbereich und die Ausbildung von Meistern.” Die Zeit des gesundheitlichen Notstandes habe die Ausbildung der Jugendlichen offensichtlich durcheinandergebracht: “Es ist notwendig, ihnen den effektiven und vollständigen Abschluss der Ausbildung zu garantieren, damit alle Teilnehmer in Zukunft der Arbeitswelt mit allen notwendigen Mitteln und Werkzeugen begegnen können.”