Rekurs des hds angenommen

Aspiag-Baukonzession: Annullierungsverfahren wird eingeleitet 

Dienstag, 20. September 2016 | 15:03 Uhr

Bozen – Die Landesregierung hat beschlossen, das Annullierungsverfahren für die Variantebaukonzession einzuleiten, welche die Gemeinde Bozen der Aspiag erteilt hat.

Die Bauermächtigung, mit der die Gemeinde Bozen Anpassungen am Gewerbegebäudes der Aspiag in der Buozzistraße genehmigt hatte, ist nicht rechtskonform. Diesen Standpunkt vertritt die Landesregierung, nachdem drei Parteien, darunter der Dienstleistungsverband Südtirol, gegen die Baugenehmigung Rekurs eingereicht hatten.

Die Landesregierung stützt sich dabei auf gleich drei Gutachten, jenes des Landesbeirats für Natur, Landschaft und Raumentwicklung, jenes des Landesamtes für Landschaftsplanung und schließlich jenes der eigenen Rechtsabteilung. Demnach waren die rechtlichen Voraussetzungen für die Erteilung der Baugenehmigung nicht gegeben. Es fehlte die Änderung der Zweckbestimmung. Daher hat die Landesregierung heute die Einleitung des Annullierungsverfahrens bei Aussetzung der Bauarbeiten beschlossen und damit auch dem Rekurs des Dienstleistungsverbands Südtirol stattgegeben.

Rekurs des hds angenommen

Die Landesregierung hat heute die Annullierung für die Baukonzession eines 30.000 Quadratmeter großen Einkaufszentrums im Gewerbegebiet Bozen Süd eingeleitet. Für den hds – Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol ist dieser Beschluss die Konsequenz der geltenden Bestimmungen in der Südtiroler Raumordnung – insbesondere was die Ausübung des Einzelhandels in Gewerbegebieten anbelangt. „Von daher begrüßen wir diese kohärente Entscheidung“, erklärt hds-Präsident Walter Amort. Die Landesregierung hat mit ihrer Entscheidung den entsprechenden Rekurs des hds angenommen.

Die vom ehemaligen Kommissar der Stadt Bozen, Michele Penta, erteilte Baukonzession war nicht rechtens, denn es fehlte die notwendige urbanistische Voraussetzung des Gebietes, in dem die Großstruktur entstehen sollte. Insbesondere ist – nach den geltenden Bestimmungen für Einzelhandelstätigkeiten in Gewerbegebieten – eine Änderung des Bauleitplanes der Gemeinde erforderlich. „Damit fehlen die raumordnerischen Voraussetzungen für die Ausübung einer Einzelhandelstätigkeit in diesem Gebiet, wie wir bereits mehrfach betont und in unserem Rekurs gegen die Baukonzession festgehalten haben“, so der hds.“

Dass die Konzession nicht rechtens sei und daher annulliert werden müsse, haben sowohl die zuständige Raumordnungskommission (einstimmig), das Rechtsamt des Landes und nun eben auch die Landesregierung in ihren Gutachten und Entscheidungen eindeutig untermauert und bestätigt. In diesem Zusammenhang hatte der hds auch das fragwürdige Vorgehen des Kommissars Penta kritisiert, der die Baukonzession nur wenige Tage vor seinem Amtsende erteilt hatte.

„In diesem Zusammenhang wollen wir beim Beschluss der Landesregierung die Tatsache hervorheben, dass sich die Einhaltung bestehender Gesetze verlässlich in den politischen Entscheidungen widerspiegelt. Diese Entscheidung gibt Hoffnung für die Solidität der Südtiroler Raumordnungsgesetze“, so hds-Präsident Walter Amort abschließend.

Von: mk

Bezirk: Bozen