Würde von Arbeitnehmern

Arbeitsunfälle: Gewerkschaften weisen Cantisanis Aussagen zurück

Dienstag, 05. Mai 2026 | 11:40 Uhr

Von: mk

Bozen – Die Gewerkschaftsbünde AGB/CGIL, SGBCISL und UIL-SGK bringen ihre tiefe Empörung über die Äußerungen zum Ausdruck, die Cristiano Cantisani als Vertreter der Arbeitgeberverbände am 1. Mai anlässlich des Gedenktags für die Opfer von Arbeitsunfällen getätigt und am darauffolgenden Tag in der Presse erneut bekräftigt hat, und verurteilen diese aufs Schärfste. In einer gemeinsamen Stellungnahme unterstreichen sie die Würde von Arbeitnehmern. Wörtlich heißt es:

Diesen Moment des Gedenkens an jene, die bei der Arbeit ihr Leben verloren haben, dazu zu nutzen, eine These aufzustellen, die die Verantwortung für Schwarzarbeit den Arbeitnehmern zuschreibt, ist nicht nur ein grober analytischer Fehler, sondern auch ein Akt tiefster Respektlosigkeit gegenüber den Verstorbenen und jenen, die tagtäglich ihre Gesundheit riskieren, um für den wirtschaftlichen Erfolg anderer zu arbeiten.

Die Behauptung, Schwarzarbeit liege zumindest teilweise in der Verantwortung der Arbeitnehmer, die sie wünschen oder damit einverstanden sind, offenbart eine sehr verzerrte Vorstellung von Arbeitsverhältnissen, die vorgibt, die asymmetrische Struktur des Arbeitsmarktes und die ihn bestimmenden Machtverhältnisse zu ignorieren. Es ist eine bequeme These, die der verhandlungsstärkeren Seite moralische und rechtliche Verpflichtungen nimmt und das Opfer zum Komplizen macht. Diese folgt derselben Logik wie die Behauptung, Arme sind an ihrer Armut selbst schuld.

Dies wird als Individualisierung des sozialen Risikos bezeichnet, der kulturelle und ideologische Prozess, durch den die Folgen struktureller Fehler auf einzelne Individuen abgewälzt werden. Prekarität ist keine Entscheidung; sondern das Ergebnis politischer, wirtschaftlicher und vertraglicher Bedingungen. Und Schwarzarbeit ist keine Vereinbarung unter Gleichen, sondern die Folge eines Marktes, in dem die Verzweiflung der einen zum Profit der anderen wird.

Von irregulärer Beschäftigung sind vor allem die schwächsten Gruppen der Erwerbsbevölkerung betroffen. Frauen sind gerade während der Mutterschaft davon betroffen, wenn eine Legalisierung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeber zu Kosten führt, die er vermeiden möchte. Eingewanderte Arbeitnehmer stehen oft am Rande des Arbeitsmarktes, ohne wirklichen Schutz und ohne Stimme. Jungen Menschen wird eine Probezeit angeboten, die niemals endet. Landwirtschaft, Bau und Tourismus sind Sektoren, in denen die Zersplitterung der Beschäftigung strukturell bedingt ist, und wo die Abhängigkeit vom Arbeitgeber groß ist. Zudem sind sich die

schwächsten Arbeitnehmer ihrer Rechte und der Nachteile irregulärer Arbeit oft gar nicht bewusst.

Die richtige Frage zählt: Wer sitzt am längeren Hebel? Wer legt die Bedingungen fest? Wer kann ablehnen, ohne dass dies unmittelbare Folgen für das eigene Überleben hat? Die Antwort ist immer dieselbe. Der Arbeitnehmer, der Schwarzarbeit akzeptiert, tut dies nicht, weil er sich in einer guten Verhandlungsposition befindet, sondern weil es ihm praktisch unmöglich ist, diese auszuschlagen. Diese Situation als „Angebot“ oder „Zustimmung“ zu bezeichnen, ist eine sprachliche Schönfärberei, die die Intelligenz noch vor der Gerechtigkeit beleidigt.

Es gibt vereinzelte Fälle, in denen der Arbeitnehmer selbst darum ersucht, das Arbeitsverhältnis nicht zu melden. Die Gewerkschaften bestreiten dies nicht, weil sie Realität nicht verkennen. Doch auch in diesen Fällen liegt die Verantwortung weiterhin auf der strukturellen und nicht auf der individuellen Ebene. Ein Arbeitnehmer in einer prekären Einkommenssituation kann befürchten, dass das Überschreiten bestimmter steuerpflichtiger Einkommensgrenzen den Zugang zu Sozialleistungen wie Familiengelder, Wohnbeihilfen und einkommensstützende Leistungen gefährdet. Diese gründen auf Mechanismen, welche diejenigen benachteiligen, die aus der Armut herauskommen, ohne sie wirklich überwunden zu haben. Dies ist keine „Untugend“ des Arbeitnehmers, sondern das Symptom eines schlecht konzipierten Sozialsystems, das Armutsfallen schafft, anstatt Anreize für eine Regularisierung zu bieten.

Die Verantwortung liegt beim Gesetzgeber, und indirekt bei jenen, die jahrzehntelang eine Steuerpolitik unterstützt haben, nach der es lohnender ist, unsichtbar zu bleiben. In anderen Fällen wiederum fürchtet der Arbeitnehmer Vergeltungsmaßnahmen oder den sofortigen Verlust der Arbeit, wenn er fordert, das Arbeitsverhältnis korrekt zu melden. Diese „Einwilligung“ zu Schwarzarbeit ist als Einverständnis getarnte Angst. Kein seriöser Arbeitsrechtler, kein Organisationssoziologe, kein ehrlicher Unternehmer würde ein Übereinkommen, das unter Bedingungen völliger wirtschaftlicher Abhängigkeit entsteht, als frei bezeichnen. Diese Phänomene auf die Moral des einzelnen Arbeitnehmers zurückzuführen, anstatt auf die systemischen Fehlfunktionen, die sie hervorbringen, ist intellektuell unehrlich und politisch instrumentalisierend.

Wer an der Gedenkfeier das Wort ergriffen hat, hätte wissen, und in diesem Fall auch sagen müssen, dass Schwarzarbeit tötet. Nicht im übertragenen Sinn. Im wörtlichen, statistischen, faktischen Sinn. Wer schwarz arbeitet, ist Risiken stärker ausgesetzt als regulär gemeldete Arbeitnehmer. Vertragliche Unsichtbarkeit führt auch zu Unsichtbarkeit in Bezug auf die Arbeitssicherheit. Sie werden nicht geschult. Sie werden nicht mit angemessener persönlicher Schutzausrüstung ausgestattet. Sie können sich nicht an das Arbeitsinspektorat wenden, ohne den Verlust ihres Einkommens zu riskieren. Sie können gefährliche Arbeitsbedingungen nicht melden, ohne sich Vergeltungsmaßnahmen auszusetzen. Sie sind per Definition Arbeitnehmer ohne Rechte, und ein Arbeitnehmer ohne Rechte ist ein Arbeitnehmer, der ein höheres Risiko hat, bei der Arbeit zu sterben.

Schwarzarbeit ist also nicht nur eine Frage der Steuern oder der Sozialversicherung; es ist eine Frage der Sicherheit, der Gesundheit und des Lebens. Wer Schwarzarbeit praktiziert – und es ist der Arbeitgeber, der das tut: er ist es, der Beiträge nicht einzahlt, Arbeitsverträge nicht abschließt und Versicherungspflichten nicht nachkommt – trägt dazu bei, die Bedingungen zu schaffen, unter denen Arbeitnehmer sterben. Diesen Zusammenhang galt es bei der Gedenkfeier für die Opfer von Arbeitsunfällen hervorzuheben.

Wir rufen die Arbeitgeberverbände deshalb auf, sich von den verwerflichen Aussagen Cantisanis zu distanzieren, so wie es Bürgermeister Corrarati und Landeshauptmann Kompatscher bereits getan haben.

Wir nehmen diesen Vorfall zum Anlass, um konkrete und unmissverständliche Forderungen zu stellen. Wir fordern die Arbeitgeber auf, ihre Verantwortung im Kampf gegen Schwarzarbeit klar zu übernehmen – eine Verantwortung, die erst einmal ethischer Natur ist, noch bevor sie rechtlicher Natur ist. Wir fordern, dass strukturelle Maßnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit unterstützt werden, die die schwächsten Arbeitnehmer nicht weiter benachteiligen. Wir fordern die Politik auf, das Wohlfahrtssystem so zu überarbeiten, dass die Armutsfallen beseitigt werden, die in Ausnahmefällen dazu führen können, dass eine Legalisierung für diejenigen kontraproduktiv ist, die ohnehin schon kaum über die Runden kommen. Und wir fordern mit Nachdruck, dass die Gedenkfeiern für die Opfer von tödlichen Arbeitsunfällen wieder zu dem werden, was sie sein sollten: ein Moment der Besinnung, des kollektiven Engagements und der Übernahme von Verantwortung durch alle, angefangen bei jenen, die an den Arbeitsplätzen die organisatorische und wirtschaftliche Macht innehaben. Diese Gedenkfeiern sind keine Gelegenheit, die Schuld nach unten zu verteilen.

Die Opfer von tödlichen Arbeitsunfällen verdienen diese Rhetorik nicht, und die Arbeitnehmer verdienen diese Delegitimierung nicht.

Bezirk: Bozen

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