Kritik an Beauftragung

Architektenkammer: „Lex Heller“ ist „gravierende Untergrabung der Südtiroler Wettbewerbskultur“

Mittwoch, 20. Dezember 2017 | 12:11 Uhr

Bozen/Brixen – Der Landtag hat das Vergabegesetz eigens für eine direkte Beauftragung von André Heller für den Brixner Hofburggarten abgeändert. Dies behauptet die Südtiroler Architektenkammer in einer Aussendung.

Das aus dem internationalen Planungswettbewerb 2012 unter zehn Teilnehmern siegreich hervorgegangene Projekt werde damit nicht mehr umgesetzt. Architekten würden ihre Beauftragung verlieren, sechs Jahre Arbeit und hohe Summen von Steuergeldern seien verloren.

Laut Medienberichten hat der Landtag im Rahmen des Begleitgesetzes zum Stabilitätsgesetz beschlossen, das Vergabegesetz speziell für dieses Projekt abzuändern, damit der Wiener Künstler André Heller einen Direktauftrag für die Planung und Realisierung des Brixner Hofburggartens erhalten kann. Das sei bisher in Südtirol rechtlich nicht möglich gewesen.

Diese ad-hoc-Abänderung sei eine gravierende Untergrabung des seit Jahrzehnten gut funktionierenden Wettbewerbswesens und öffne neue Hintertüren der politischen Willkür. Es bestehe keine Rechtssicherheit mehr für Gewinner zukünftiger Planungswettbewerbe, kritisieren die Architekten.

In diesem Zusammenhang weist die Südtiroler Architektenkammer auf folgende kritische Punkte hin: „Die Machbarkeitsstudie, das sogenannte Exposé, ist weder von einer Fachjury überprüft noch sind die Vorgaben des internationalen Planungswettbewerbes von 2012 eingehalten worden. Nach Meinung von Landschaftsplanern und Architekten hat André Hellers Vorschlag keinen Bezug zum Ort. Dies ist dem Hofburggarten in seiner historischen Bedeutung nicht angemessen und denkmalpflegerisch bedenklich. Kurzfristiges Event-Denken hat sich gegen einen längerfristigen kulturellen Ansatz durchgesetzt. Die kommerziellen Aspekte scheinen für alle Beteiligten im Vordergrund zu stehen. Die Kosten scheinen plötzlich keine Rolle mehr zu spielen, weder die Planungs-, noch die Realisierungs- und die künftigen Betriebs- und Folgekosten. Das Exposé enthält darüber keine Angaben. Das Vergabegesetz ist vom Landtag eigens abgeändert worden, damit der international renommierte Künstler André Heller einen Direktauftrag für die Planung und Realisierung des Hofburggartens erhalten kann. Jahrzehntelange Wettbewerbskultur wird dadurch mit Füßen getreten, mit gleichzeitiger Geringschätzung der bereits geleisteten Planungs- und Vorarbeiten. Das Ergebnis des 2012 ausgeschriebenen internationalen Planungswettbewerbes wird mit einem Schlag annulliert, die Sieger des Wettbewerbes, die Landschaftsarchitekten Freilich und Höller & Klotzner Architekten aus Meran, verlieren ihre Beauftragung. Das seit Jahrzehnten gut funktionierende und gepriesene Südtiroler Wettbewerbswesen wird durch diese Vorgehensweise in Frage gestellt und auch der damit verbundene und im Landesgesetz verankerte Kulturauftrag.”

Die Südtiroler Architektenkammer fordert die Stadtgemeinde Brixen, die Landesverwaltung und die Diözese auf, im Sinne der jahrzehntelang erfolgreich praktizierten Wettbewerbskultur sowie einer transparenten Verwaltung öffentlicher Gelder die Gestaltung des Baumgartens der Hofburg noch einmal zu überdenken.

„Wenn, wie es scheint, die Kosten für die Brixnerinnen und Brixner keine Rolle spielen, dann wieso nicht gleich eine Neuausschreibung des Wettbewerbes? Das wäre fairer. Und eigentlich der einzige Weg, den augenscheinlich neuen Vorstellungen der Brixner Gemeinde zu entsprechen und zugleich den europarechtlich verankerten Grundsatz der Chancengleichheit bei der Vergabe öffentlicher Planungsaufträge durch gesetzlich vorgeschriebene Wettbewerbsverfahren zu respektieren“, erklären die Architekten.

Von: mk

Bezirk: Bozen, Burggrafenamt, Eisacktal