Von: luk
Bozen – Tony Tschenett, der Vorsitzender des ASGB, gibt bekannt, dass mit Ende des Jahres ein nationales Dekret in Kraft treten wird, wonach ab 1. Januar 2018 für Pensionisten ein kleiner Inflationsausgleich in Höhe von 1,1 Prozent vorgenommen wird. Die Daten stützen sich auf den provisorischen Wert der Verbraucherpreise für Haushalte im Jahr 2017. Nach zwei Jahren gleichbleibender Pensionen wäre dies auch höchste Zeit, dennoch gibt Tschenett zu bedenken, dass der Inflationsausgleich weitaus geringer ist, als jener, mit dem die Bevölkerung Südtirols effektiv konfrontiert ist.
„Diese Maßnahme des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen ist natürlich nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Dennoch geht sie in die richtige Richtung. Der Inflationsausgleich ist ein wichtiges Mittel den Kaufkraftverlust zu reduzieren. Das Problem bei solchen staatlichen Maßnahmen ist der Umstand, dass die staatsweite Inflationserhebung den regionalen Umständen nicht immer Rechnung trägt und somit in Regionen bzw. Provinzen mit höherer Inflation nicht der komplette Kaufkraftverlust aufgefangen werden kann. Nichtsdestotrotz kommt man nicht umhin, diese staatliche Maßnahme wohlwollend zur Kenntnis zu nehmen und zu hoffen, dass zukünftig die Pensionen permanent der Inflation angepasst werden und dies nicht zur ein Wahlzuckerl für die kommenden Wahlen ist“, schreibt Tschenett in einer Aussendung.