Von: luk
Bozen – Der Autonome Südtiroler Gewerkschaftsbund (ASGB) hat in den letzten Jahren immer wieder auf die Tatsache aufmerksam gemacht, dass Südtirols Arbeitnehmerschaft einen bedeutenden Verlust der Kaufkraft hinnehmen musste.
“Nun steht es schwarz auf weiß: Die Realeinkommen in der Privatwirtschaft sind zwischen 2009 und 2014 um 2,8 Prozent gesunken. Die Löhne sind in diesem Zeitraum zwar gestiegen, aber nicht im richtigen Verhältnis zur Inflation.” Diese Daten sind einer erst kürzlich veröffentlichten ASTAT-Studie zu entnehmen.
„Eine solche Studie in den Händen zu halten ist für uns äußerst wichtig. Den Schönwetterrednern, die die Gehaltserhöhungen als ausreichend bezeichnen, kann man endlich mit Fakten begegnen. Und diese Fakten werden auch Grundlage zukünftiger Lohnverhandlungen sein. Fast in allen Wirtschaftsbereichen, egal welcher beruflicher Qualifikation und Altersklasse die Arbeitnehmer angehören, ergibt sich ein inflationsbereinigter Wertverlust der Entlohnung. Dies stimmt einerseits bedenklich, andererseits muss dieser Umstand Anlass für Politik und Sozialpartner sein, Lösungen zu finden, dieser Entwicklung entschieden entgegenzutreten. Die Zeit Sonntagsreden zu schwingen und Luftschlösser zu bauen muss in diesem Rahmen vorbei sein, was nun folgen muss, sind Taten“, schreibt der ASGB-Vorsitzende Tony Tschenett zu dieser unerfreulichen Tendenz.
„Der von uns bereits 2014 prognostizierte demographische Wandel, also die aufgrund der Pensionsreform späteren Renteneintritte, haben sich sich bewahrheitet. Dies bestätigt die ASTAT-Studie unmissverständlich: in der Altersgruppe 40+ sind durch die Bank steigende Arbeitnehmerzahlen zu verzeichnen. Diese Begleiterscheinung erfordert dringende Maßnahmen zur „Altersgerechten Arbeit“. In diesem Kontext kommt man nicht umhin, den Generationenvertrag zu nennen, der endlich umgesetzt werden muss. Genauso wichtig sind aber Unterstützungsmaßnahmen für gesundheitlich beeinträchtigte Arbeitnehmer, sowie zur Verhinderung gesundheitlicher Verschlechterung. Im Kontrast dazu stehen die Arbeitnehmerzahlen in der Altersklasse bis 40 Jahre, die im Zeitraum von 2009 bis 2014 ausnahmslos rückläufig sind. Die allgegenwärtige Doktrin des ausbildungsbedingten späteren Berufseintrittsalters greift hier sicherlich nicht exklusiv, denn damit wären vielleicht rückläufige Arbeitnehmerzahlen in der Altersgruppe bis höchstens 30 Jahre zu erklären, jedoch bis 40 Jahre sicher nicht. Insofern müsste man als nächstens zunächst eine genaue Hintergrundanalyse dafür machen, um anschließend dementsprechende Maßnahmen ergreifen zu können.“ schließt Tschenett.