Von: mk
Bozen – Der Autonome Südtiroler Gewerkschaftsbund (ASGB) begrüßt mit Nachdruck den Abänderungsantrag der SVP-Senatoren zum Haushaltsgesetz, der einer Entwertung der territorialen Zusatzrentenfonds entgegenwirkt. Der ASGB lobt die SVP-Senatoren auch dafür, im Entwurf des Haushaltsgesetzes 2018, explizit die Möglichkeit für die Bediensteten in Südtirol und im Trentino verankert zu haben, mittels Zusatzverträge oder Betriebsabkommen einem lokalen, ergänzenden Gesundheitsfonds beitreten zu können. Der Vorsitzende des ASGB, Tony Tschenett, hält in diesem Zusammenhang aber auch fest, dass der ASGB den politischen Entscheidungsträgern in Rom die Umsetzung der oben genannten Bereiche bereits vor einigen Jahren vorgeschlagen hat.
Der ASGB-Chef erklärt, dass viele nationale Kollektivverträge aktuell die Einschreibung in nationale Zusatzrentenfonds vorsehen, mit der Konsequenz, dass die Beiträge automatisch an gesamtstaatliche Fonds fließen würden und damit den Laborfonds und seinen Stellenwert zweifellos schwächen. Tschenett führt weiter aus, dass seinerseits offenkundige Zweifel bestehen, ob nationale Fonds die Gelder genauso gut verwalten, wie es beim Laborfonds aktuell der Fall ist. „In diesem Zusammenhang muss man den verantwortlichen Politikern auch mal danken und anerkennen, dass dieser Abänderungsantrag höchst wertvoll für die autonome Verwaltung der Zusatzrentenbeiträge unserer Arbeiter und Angestellten ist“, so Tschenett.
„Genauso wichtig ist aber die Verankerung im Entwurf des Haushaltsgesetzes 2018, dass die Arbeiter und Angestellten in Südtirol und im Trentino Wahlfreiheit haben, einem territorialen, ergänzenden Gesundheitsfonds beizutreten. In den anderen Regionen müssen sich die Bediensteten einem nationalen, sektorspezifischen Gesundheitsfonds anschließen. Um diese, der Region Trentino-Südtirol vorbehaltene Maßnahme umzusetzen, sieht der Gesetzesentwurf selbst vor, entsprechende territoriale Zusatzabkommen oder Betriebsabkommen zu schließen. Der ASGB mahnt an, nach in Kraft treten des Haushaltsgesetzes 2018, umgehend mit den Verhandlungen zu den benötigten Abkommen zu beginnen“, erklärt Tschenett.
Der ASGB-Vorsitzende betont, dass die oben beschriebenen Neuerungen mit dem Haushaltsgesetz 2018 noch abgestimmt werden müstsen, zeigt sich jedoch überzeugt davon, dass diese unverändert die Lesungen überstehen werden.