Von: bba
Bozen – Ein neues Schaufenster hatt die Landesvergabeagentur heute am elektronischen Markt eingerichtet. Marktteilnehmende, die Informationstechnik anbieten, sind zur Teilnahme aufgerufen.
Unternehmen aber auch Selbständige, die im Bereich der Informationstechnik tätig sind, IT-Geräte und Software herstellen und vertreiben oder Installationsdienstleistungen anbieten, sind aufgerufen, dem Elektronischen Markt des Landes Südtirol (EMS) beizutreten. Wer am EMS teilnimmt und die entsprechende Zulassung hat, kann Aufträge der öffentlichen Verwaltungen erhalten.
Der Bereich Beschaffungsstrategien der Landesagentur für öffentliche Aufträge (AOV) hat heute auf seiner Webseite die Bekanntmachung für die Zulassung zum Elektronischen Markt des Landes für die Bereiche Hard- und Software veröffentlicht. Diese Bekanntmachung ist die Neuauflage der geltenden Bekanntmachung für den IT-Sektor von 2017, deren Gültigkeit bis 27. Juni verlängert worden ist, um den Wirtschaftsteilnehmenden den Umstieg von der bisherigen auf die neue Bekanntmachung zu erleichtern. Die Laufzeit der Bekanntmachung beträgt vier Jahre. Zulassungen gelten zwölf Monate lang, dann müssen sie erneuert werden.
Neues IT-Schaufenster am elektronischen Markt
Den Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) kommt in der öffentlichen Verwaltung eine zunehmende Bedeutung zu. Aktualisierte Hard- und Software ist notwendig, um einen effizienten Ausbau der digitalen Dienstleistungen (eGov-Dienste) der öffentlichen Verwaltung zu ermöglichen und neue Techniken und Arbeitsmethoden einführen zu können, wie es derzeit in Zusammenhang mit den einschränkenden Corona-Bestimmungen und notwendig war und ist.
Vom Tablet bis zum Whiteboard
So beinhaltet die neue Bekanntmachung der Vergabeagentur für den IT-Bereich neue Produktkategorien und sieht auch die Anmietung als Dienstleistung vor. Die Produktkategorien reichen von den externen Festplatten und den digitalen Whiteboards für Präsentationen über Laptops und Tablets bis hin zu allen Arten von Softwareprodukten. In diesem Schaufenster des EMS können interessierte öffentliche Einrichtungen – von der Landesverwaltung über die Gemeinden bis hin zum Sanitätsbetrieb – die entsprechenden Angebote einsehen, die festgelegten Mindestbedingungen entsprechen. Sie können Angebote vergleichen, auswählen und mit dem Wirtschaftsteilnehmenden in Kontakt treten.
Im Sinne des Landesgesetzes “Bestimmungen über den Haushalt und das Rechnungswesen des Landes” von 2002 müssen öffentliche Verwaltungen, die Dienstleistungen oder Anschaffungen unterhalb der EU-Ausgabenschwelle tätigen, den elektronischen Markt konsultieren. Die neue Bekanntmachung, die vorerst vier Jahre gilt, ergänzt in der Folge den Warenkorb der verfügbaren Dienstleistungen, die das Land über den elektronischen Markt anbietet. Die zugelassenen Anbieter und Dienstleistungen werden im Portal der AOV aufgelistet. Die Unterlagen zur Bekanntmachung finden sich unter http://www.ausschreibungen- suedtirol.it/marketplace.