Von: mk
Bozen – Im Rahmen der Ausschreibung der Konzessionen der öffentlichen außerstädtischen Linienverkehrsdienste hat die Landesverwaltung vor kurzem die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen der eventuell ungewöhnlich niedrigen Angebote abgeschlossen und keine Unregelmäßigkeiten bei den abgegebenen Angeboten festgestellt. Infolgedessen hat die Abteilung Mobilität die Zuschläge erteilt und die Konzessionen an die Gewinner der jeweiligen zehn Lose vergeben. Alle Erstplatzierten der jeweiligen Rangordnungen wurden bestätigt.
Für die Lose eins (Unterland), drei (Schlern – Gröden) und vier (Vinschgau) wurden die Konzessionen an das Unternehmen “Simobil” vergeben, für die Lose fünf (Wipptal), sechs (Eisacktal) und sieben (Unteres Pustertal) an die Bietergemeinschaft “Pizzinini/Auto Rainer”. Die Zuschläge der Lose acht (Gadertal), neun (Ahrntal und Bruneck) und zehn (Hochpustertal) gingen an die Bietergemeinschaft “Serbus/Taferner/Holzer/Seiwald”, das Los zwei (Eggental) hingegen an das Konsortium “KSM/CAA”.
Nach der Überprüfung der ungewöhnlich niedrigen Angebote stehen nun die Kontrollen bezüglich ex-Artikel 80 (Ausschlussgründe) an sowie jene der Erfüllung der Teilnahmekriterien.
Mit dem jetzt erfolgten Zuschlag beginnt nun die Stillhaltefrist. Anschließend können die Verträge abgeschlossen werden.
Die Dienste für die außerstädtischen Buslinien und somit rund 21 Millionen Buskilometer wurden Ende Februar – aufgeteilt auf zehn Lose – EU-weit ausgeschrieben. Dabei betrug die Ausschreibungssumme für einen Gesamtzeitraum von zehn Jahren rund 714 Millionen Euro. Durch eine Lossperre konnte ein Unternehmen maximal drei der zehn Lose zugeteilt bekommen.
Bis zum 8. Juni sind insgesamt 44 Angebote von 17 Teilnehmern bei der Agentur für die Verfahren und die Aufsicht im Bereich öffentliche Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträge (AOV) für die zehn ausgeschriebenen Lose eingegangen.
Ausgearbeitet wurde die Neuorganisation der Dienste von der Landesabteilung Mobilität und der Vergabeagentur des Landes mit Beratung nationaler und internationaler Experten sowie wichtiger nationaler Organisationen in diesem Bereich wie der Wettbewerbsbehörde AGCM, der Behörde für Verkehrsregelung ART und der staatlichen Antikorruptionsbehörde ANAC. Für den Bereich gelten neben den Vorgaben der EU (EU-Verordnung Nr. 1370 von 2007) auch jene des Mobilitätsgesetzes des Landes und des Vergabekodex.
Laut der Landesverwaltung ist dies nun der nächste wichtige Schritt für die Vergabe der Dienste im öffentlichen Nahverkehr in Südtirol. Bei der Verbesserung der Dienste setzt das Land auf Umweltfreundlichkeit, Digitalisierung sowie mehr Information und Angebot für die Fahrgäste.