Von: mk
Bozen – Wie geht es der Bauwirtschaft nach dem Lockdown? Welche Folgen wird er für die Bauwirtschaft in diesem Jahr haben und was muss getan werden, damit es 2021 nicht zu einem Einbruch kommt? Mit diesen Fragen beschäftigt sich das Kollegium der Bauunternehmer derzeit intensiv.
„Die fünf Wochen Stillstand (13.03.2020 – 18.04.2020) müssen jetzt aufgeholt werden und es gibt auch bestehende Aufträge. Wir sind zuversichtlich, dass es trotz aller Schwierigkeiten zu einem verkraftbaren Einbruch, kommen wird. Sorgen bereitet uns aktuell 2021, auch in Bezug auf das Inkrafttreten des neuen Landesraumordnungsgesetzes, wo noch einige Fragen offen sind. Wir hoffen, dass es hier zu keiner Rechtsunsicherheit kommt, welche sich negativ auf die Bautätigkeit auswirkt“, fasst Baukollegiumspräsident Michael Auer die Sorgen der Unternehmer zusammen.
Erste positive Maßnahmen wurden von der Politik schon gesetzt. „Die Mehrjahresinvestitionsprogramme in Hoch-, Tief- und Infrastrukturbau sind sehr ambitioniert und mutig und haben sicherlich einen positiven Effekt auf unsere Bauwirtschaft. Zudem können weitere Maßnahmen wie z. B. die Vorbereitung von Ausschreibungen für das kommende Jahr oder die Einführung des Ökobonus von 110 Prozent wichtige Impulse für die Bauwirtschaft setzen. Wir werten dies auch als Zeichen, dass die Wichtigkeit des Bausektors erkannt wird“, erklärt Präsident Auer.
Damit die gesetzten positiven Maßnahmen greifen können, muss ein reibungsloses Inkrafttreten des neuen Landesgesetzes „Raum und Landschaft“ ab 1. Juli garantiert werden. „Die Urbanistikreform, bei deren Erarbeitung wir uns immer konstruktiv eingebracht haben, sehen wir grundsätzlich positiv, zumal es einige Erleichterungen, wie beim Beginn von Bauvorhaben, enthält. Es fehlen aber immer noch einige Durchführungsbestimmungen, zu denen wir uns ebenso gerne einbringen. Zudem gibt es Unsicherheiten zu den Sperrfristen bei Verwaltungsverfahren (Bauleitplanänderungen, Durchführungspläne, usw.) aufgrund Corona und auch aufgrund der anstehenden Gemeinderatswahlen. Fehlen diese Verwaltungsverfahren so fehlt die Basis für die kommende Bautätigkeit. Weiters braucht es weitere Schulungen zu den digitalen Verwaltungsabläufen und den neuen Servicestellen für Bau- und Landschaftsangelegenheiten,“ erklärt Auer die Sicht des Baukollegiums. „Was wir jetzt brauchen, ist Rechtssicherheit. Einen weiteren Dämpfer können wir uns im Moment keinen leisten. Wir müssen alles daransetzen, damit wir am Ende mit einem blauen Auge davonkommen“, appelliert Auer.
Konkret schlägt das Kollegium in Bezug auf das Landesraumordnungsgesetz vor, dass innerhalb 1. Juli 2020 alle fehlenden Durchführungsbestimmungen verabschiedet werden, Fragen zu Sperrfristen, Servicestellen und Verantwortungen geklärt werden, damit mit dem Start des neuen Landesraumordnungsgesetzes Rechtssicherheit herrscht. Für die Übergangsphase vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020, soll es zudem möglich sein, neue Gesuche wahlweise nach dem „alten“ oder dem „neuen“ Gesetz einreichen und sofern nötig ändern zu können. Sollte dies nicht möglich sein, müsste das Inkrafttretens des neuen Gesetzes aufgeschoben werden, dies sollte jedoch Ultima Ratio sein.