Das „Cashback“-Programm ab 8. Dezember

Belohnung für bargeldloses Zahlen – wie und wann?

Mittwoch, 02. Dezember 2020 | 09:50 Uhr

Bozen – Das Jahr 2021 wird wohl im Zeichen der Bekämpfung der Steuerhinterziehung stehen. Das Cashback-Programm und die Kassenbon-Lotterie der Regierung haben das Ziel, Bürger und Gewerbetreibende über Prämien zu steuerlich korrekten Zahlungen zu motivieren. Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) begrüßt Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung, ist gleichzeitig aber auch skeptisch.

Die Voraussetzungen für die Teilnahme an beiden Initiativen: volljährig sein, in Italien ansässig sein und die Käufe als private Konsumenten (also abseits von wirtschaftlicher Tätigkeit oder einem freien Beruf) zu tätigen. Dabei gelten nur Zahlungen in physischen Geschäftslokalen, der Onlinehandel ist ausgeschlossen. Zur Erinnerung: Seit 2016 besteht dort die Pflicht, Kartenzahlungen anzunehmen, außer es ist technisch unmöglich.

Wie genau funktioniert das Cashback-Programm?

Das Programm soll die bargeldlosen Zahlungen ankurbeln, also jene, die mit Kreditkarte, Bankomat- bzw. Debitkarte, aufladbarer Karte oder Karten bzw. Apps von anderen Zahlungsnetzwerken getätigt werden.

Um teilnehmen zu können, braucht es die App IO, und man muss sich mittels digitaler Identität SPID einloggen. Dann muss man eines oder mehr Zahlungsinstrumente registrieren – jene, mit denen man dann einkauft und bezahlt.

Wann startet das Programm?

Eigentlich war der Start für 1. Dezember vorgesehen, wurde aber – voraussichtlich – auf den 8. Dezember 2020 verschoben. Das Finanzministerium wird das genaue Startdatum noch mitteilen. Der Dezember ist dabei eine Art “Probephase”. Man erhält auf eine Rückerstattung, wenn man mindestens zehn bargeldlose Zahlungen tätigt. Die Rückerstattung beträgt zehn Prozent jeder Zahlung, bis zu einem Höchstwert von 150 Euro. Zahlungen über 150 Euro zählen nur für diesen Betrag. Die Rückerstattung wird auf einen Höchstbetrag von 1.500 Euro gewährt.

Und nach der Probephase?

Am Ende der Probephase dauern die Zeiträume jeweils sechs Monate, und zwar vom 1.01.2021 bis 30.06.2021, vom 1.07.2021 bis 31.12.2021 und vom 1.01.2022 bis 30.06.2022.

Während eines jeden Halbjahrs müssen mindestens 50 bargeldlose Zahlungen getätigt werden. Auch hier gibt es eine Rückerstattung von zehn Prozent jeder Zahlung bis zu 150 Euro. Die Zahlungen über 150 Euro zählen nur für diesen Betrag. Die Rückerstattung wird auf einen Höchstbetrag von 1.500 Euro pro Semester gewährt. Die Rückerstattungen sollten innerhalb von 60 Tagen ab Semesterende ausbezahlt werden.

Extra-Rückerstattung

Den ersten 100.000 Teilnehmern, welche die höchste Anzahl von Zahlungen durchführen, wird eine Extra-Prämie von 1.500 Euro ausbezahlt. Diese Extra-Prämie ist für jede Periode des Programms vorgesehen. Für die Gewerbetreibenden arbeitet man derzeit an einem Protokoll, dank welchem für die Mikro-Kartenzahlungen bis zu fünf Euro keine Kommissionen fällig werden sollen.

„Auf der einen Seite ist jede Maßnahme zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung unterstützenswert“, sagt dazu die Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS), Gunde Bauhofer. „Auf der anderen Seite muss man aber anmerken, dass mit der Zunahme der bargeldlosen Zahlungen die Verbraucher noch gläserner werden. Wir sind auch nicht ganz einverstanden mit dem Grundgedanken dahinter, nämlich dass eine Zahlung in Bargeld immer leicht ‚verdächtig‘ sei. Eine Barzahlung gegen entsprechende Steuerquittung ist absolut legitim. Rechnung und Kassenbon sind das ausschlaggebende, nicht nur aus Steuergründen, sondern auch, weil sie den Grundstein für viele Verbraucherrechte bilden, wie z.B. jenes auf Gewährleistung. Auch kann an der Maßnahme nur teilnehmen, wer ein Smartphone besitzt – man riskiert also, jene Verbraucher auszuschließen, die ohnehin schon mit dem digital divide zu kämpfen haben“.

Wichtig: Bei Zahlungen, die Anrecht auf Steuerabzüge geben – wie freiwillige Spenden, Zahlungen an private Ärzte, Zahlungen für Renovierungsarbeiten usw. – muss man gezwungenermaßen nachverfolgbare Zahlungsinstrumente verwenden, da sonst das Recht auf den Steuerabzug verfällt.

Von: mk

Bezirk: Bozen