Von: mk
Bozen – Die Anstellung mit Voucher muss voraussichtlich ab 24. Oktober mindestens 60 Minuten vor Aufnahme der Arbeit an das Arbeitsinspektorat gemeldet werden.
Dies sehen die kürzlich erlassenen Korrekturmaßnahmen zum “Jobs Act” vor: Die Bestimmung ist bereits seit seit einigen Tagen in Kraft, bislang waren aber viele Punkte noch nicht geklärt.
“Jetzt liegen erste Anweisungen des Arbeitsministeriums vor und nun steht fest, dass die Meldepflicht ab sofort gilt. In Südtirol wird die Meldung ans Arbeitsinspektorat voraussichtlich ab Montag, 24. Oktober möglich sein”, stellt der Direktor der Abteilung Arbeit Helmuth Sinn klar.
Die Abteilung Arbeit wird in den nächsten Tagen mittels eines Rundschreibens die genaue Vorgehensweise erklären. Es wird ein elektronisches Postfach des Arbeitsinspektorates (voucher@provinz.bz.it) eingerichtet, an das die Meldungen zu verschicken sind, und zwar mindestens 60 Minuten vor Aufnahme der Arbeit, die mit Voucher, also mit Wertgutscheinen, bezahlt wird. “Das eingerichtete Postfach wird voraussichtlich ab Montag aktiv sein”, unterstreicht der Abteilungsdirektor. Bis dahin sei es laut Sinn nicht nötig, die Meldung ans Arbeitsinspektorat zu schicken und es werden auch keine Strafen verhängt. Die Meldung ans INPS ist allerdings weiterhin erforderlich.