Von: luk
Bozen – Das Europäische Verbraucherzentrum in Bozen stellt fest, dass immer mehr Verbraucher das Internet nutzen, um ihre Weihnachtseinkäufe zu erledigen. Damit das Weihnachtsfest, sowie die aus den USA importierten Einkaufstage, Black Friday und Cyber Monday, nicht zu einem Reinfall werden, erteilt das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Italien – Büro Bozen Informationen und Tipps, damit der Internetkauf nicht zum Reinfall wird.
Vor dem Kauf sollte man zunächst die Internetseite genau anschauen: Sind die Kontaktdaten des Unternehmens (Impressum) vorhanden? Kennen Sie seinen Sitz? Verfügt der Verkäufer über eine Email-Adresse und eine Telefonnummer oder ist er nur über ein Kontaktformular erreichbar? Ist eine Mehrwertsteuernummer angegeben? Verfügt die Internetseite über allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)? Enthalten die AGB Informationen zum Preis, zur Zahlung, zum Rücktrittsrecht sowie zur Gewährleistung? “Sollten Sie nur eine dieser Fragen mit NEIN beantworten, so sollte man vom Kauf besser Abstand nehmen.”
“Vergleicht den Preis Ihres Wunschobjektes mit den Preisen bei anderen Online-Shops. Ist der Preis wesentlich günstiger als auf anderen Internetseiten, dann sollten Sie sich den Kauf gut überlegen. Möglicherweise bekommen Sie gar keine oder eine gefälschte Ware, denn kein Unternehmer hat etwas zu verschenken”, so das EVZ.
“Zunächst ist es wichtig, das Geschenk rechtzeitig zu bestellen und mögliche Lieferverzögerungen einzukalkulieren, ansonsten riskieren man, an Heilig Abend ohne Geschenk dazustehen. Gerade in der Vorweihnachtszeit werden besonders viele Waren online bestellt und ausgeliefert, da kann es schon passieren, dass ein Händler den versprochenen Liefertermin aufgrund des fehlenden Lagerbestands oder aufgrund von Verzögerungen bei der Lieferung nicht einhalten kann”, so das EVZ weiter.
“Was die Bezahlung anbelangt, so sollten man, soweit möglich, nicht per Vorauskasse bezahlen. Da viele Händler aber nur eine Bezahlung im Voraus akzeptieren, sollten man eine möglichst sichere Zahlungsmethode wählen wie beispielsweise die Zahlung mit Kreditkarte oder mit Paypal. Bei der Bezahlung mit Kreditkarte hat man die Möglichkeit, beim Kreditkartenunternehmen das sog. Chargeback, also die Rückerstattung des Geldes durch das Kreditkartenunternehmen, zu beantragen, falls Ihnen die Ware nicht geliefert wird. Detaillierte Informationen zum Chargeback findet man unter http://bit.ly/1IcZ6nR. Bei der Bezahlung mit Paypal bietet dieses im Betrugsfall für Käufer und Verkäufer Schutzmechanismen an. Voraussetzung dafür ist aber, dass man den gesamten Kauf und auch den Zahlungs- und Versandvorgang genau dokumentiert hat”, so das EVZ.
Die Experten des EVZ raten zudem dazu, nach dem Erhalt der Ware diese sofort auf ihre Vollständigkeit, Richtigkeit und Funktionsfähigkeit überprüfen. “Wurde nicht alles, ein falsches oder mangelhaftes Produkt geliefert, so sollte man unverzüglich schriftlich beim Verkäufer reklamieren. Detaillierte Informationen zur Gewährleistung finden Sie unter http://bit.ly/2vOsK7P.”
“Auch bei Weihnachtseinkäufen gibt es die normale Rücktrittsfrist von 14 Tagen ab dem Tag der Lieferung gilt. Wird das Geschenk also bereits Anfang Dezember geliefert, so ist die Co-finanziert von der Europäischen Kommission, dem Land Südtirol, der Autonomen Region Trentino-Südtirol, dem Ministerium für Wirtschaftliche Entwicklung, den Trägerorganisationen Verbraucherzentrale Südtirol und ADICONSUM, Mitglied im Netz der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) Rücktrittsfrist an Weihnachten bereits abgelaufen. Es kann also durchaus von Vorteil sein, sich bereits vor der Bestellung bei Ihren Lieben nach deren Geschenkwünschen zu erkundigen. Für die Ausübung des Rücktrittsrechts reicht eine einfache Mitteilung in beliebiger Form (z. B. E-Mail, Fax). Am besten verwenden Sie das Musterformular, das der Händler Ihnen auf der Webseite zur Verfügung stellen muss. Nach der Erklärung des Widerrufs müssen Sie die Ware spätestens nach 14 Tagen zurückschicken; der Verkäufer hingegen muss Ihnen das Geld (auch die Lieferkosten) innerhalb von 14 Tagen erstatten”, so das EVZ.
Ein Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht immer! So ist zum Beispiel bei maßgefertigten Waren kein Rücktritt möglich, ebenso bei allen Freizeitverträgen, bei denen die Leistung zu einem bestimmten Datum oder in einem bestimmten Zeitraum erfolgen soll. Dazu gehören Konzertkarten, Pauschalreisen, Flüge. Kein Rücktrittsrecht besteht außerdem, wenn eine versiegelte Ware (z. B. CD, DVD, Computerspiel) geöffnet wurde. Häufig fallen darunter auch Waren, die aus Gründen der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wie z. B. Unterwäsche.
Nun noch einige Tipps des für einen möglichst sicheren Online-Weihnachtseinkauf:
- Informiert euch über den Verkäufer bevor Sie bestellen (geben Sie z. B. den Namen der Webseite in eine Suchmaschine ein).
- Vorsicht bei besonders günstigen Angeboten: Händler haben in der Regel nichts zu verschenken!
- Die Internetseite müsste zumindest die Kontaktdaten des Unternehmens (Postanschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse), Informationen zum Preis, zur Zahlung, zum Rücktrittsrecht sowie zur gesetzlichen Garantie enthalten.
- Bei der Zahlung solltet ihr, falls möglich, eine Zahlung per Vorauskasse vermeiden; ansonsten empfehlen wir eine sichere Zahlungsmethode wie die Kreditkarte oder Paypal.
- Lest euch die Produktbeschreibung genau durch und fragen Sie im Zweifelsfall beim Händler nach.
- Speichert sämtliche Dokumente vom Kauf ab und bewahrt diese auf; macht euch gegebenenfalls Screenshots von den einzelnen Schritten des Bestellvorgangs.
- Sollte die Verpackung bei der Lieferung beschädigt sein, so solltet ihr die Ware auf jeden Fall nur „mit Vorbehalt“ (con riserva) annehmen oder die Annahme verweigern. Gebt unbedingt den Grund des Vorbehalts oder der Verweigerung an (z. B. „Paket beschädigt“).
- Überprüfet sofort nach der Lieferung, ob die Ware funktioniert, vollständig ist und der Produktbeschreibung entspricht, ansonsten reklamiert unverzüglich schriftlich.