Von: mk
Bozen – Mit einer weiteren Abänderung des Durchführungsplans für das Gewerbegebiet von Landesinteresse “Einsteinstraße Süd und Flughafenstraße” (Variante VIII) hat sich die Landesregierung gestern befasst. Auf Einbringung von Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer hat sie beschlossen, das Verfahren für die Abänderung von Amts wegen des Durchführungsplanes einzuleiten. “Damit wollen wir die Bebauung und die Nutzung des Gewerbegebietes weiter verbessern”, sagt die zuständige Landesrätin Hochgruber Kuenzer. Zudem werde mit der Abänderung des Durchführungsplans die Zonengrenze des Gewerbegebietes von Landesinteresse richtiggestellt.
In der Abänderung geht es unter anderem darum, die notwendigen Voraussetzungen für die Realisierung des Projekts für das Baulos 2 der Umfahrung Bozen zu schaffen. Dazu muss die Kreuzung Einsteinstraße-Buozzistraße neu abgegrenzt werden. Der Grutzenweg wird direkt mit der Deegstraße verbunden. Die Straßenkreuzung Einsteinstraße-Grutzenweg wird erweitert. In der Ausfahrt vom Grutzenweg befinden sich zwei Fahrspuren: eine Vorzugsspur für öffentliche Verkehrsmittel und eine für Privatfahrzeuge.
Neu ist auch, dass mindestens 70 Prozent der Dachflächen für die Erzeugung von erneuerbaren Energien (Photovoltaikanlagen, Miniwindkraftanlagen usw.) zu verwenden sind.
Zudem macht es diese Abänderung möglich, in der gesamten Gewerbezone 113 Räumlichkeiten für die zeitweilige Unterbringung von Mitarbeitern zu errichten. Die Baulose, auf denen die Errichtung zulässig ist, sind im Rechtsplan markiert.
Der Durchführungsplan für das Gewerbegebiet von Landesinteresse “Einsteinstraße Süd und Flughafenstraße” war 2007 von der Landesregierung genehmigt worden und zuletzt mit Beschluss der Landesregierung Nr. 543/2021 (Variante VII) abgeändert worden.