Einladungen zu Versammlungen ohne Zustimmung unterwegs

Class Action Südtiroler Volksbank: Vorsicht vor Trittbrettfahrern

Dienstag, 30. Mai 2023 | 15:14 Uhr

Bozen – Das Aktionärskomitee Südtirol, der Verbraucherschutzverein Robin und das Centroconsumatori Italia als Träger der beim Gericht von Venedig anhängigen Sammelklage, deren Verhandlung für den 13. Juli 2023 anberaumt ist, weisen darauf hin, dass zahlreiche Aktionäre in den letzten Tagen Mitteilungen einer Vereinigung erhalten haben, die zu Versammlungen mit Aktionären in Südtirol, Trentino und Venetien einlädt, um die Sammelklage gegen die Volksbank zu diskutieren.

„Wir möchten in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass die einzige Sammelklage, die eingereicht wurde, die oben erwähnte ist, weshalb es unverständlich ist, wie Dritte oder Juristen versuchen können, sich unrechtmäßig eine von anderen durchgeführte Klage anzueignen, die u.a. noch vom Gericht auf ihre Zulassung geprüft wird“, erklären die Organisationen.

Die Aktionäre sind aufgerufen, sich nicht an dieser spontanen Initiative nicht zu beteiligen und ihre Zustimmung zu verweigern. „Die Aktion scheint dazu bestimmt zu sein, die Einheitlichkeit der Absichten der Sparer und ihre Entschlossenheit zu brechen“, so der Verbraucherschutzverein Robin.

Die organisierende Vereinigung sei davor gewarnt, sich die Initiativen der Projektträger anzueignen, und sie aufgefordert worden, gegebenenfalls ihre eigenen autonomen rechtlichen Initiativen zu ergreifen, für die sie selbstverständlich die volle Verantwortung übernehmen könne und müsse.

Die Tätigkeit des Aktionärskomitees war bereits in der Vergangenheit Gegenstand von Versuchen, den Initiatoren Steine in den Weg zu legen. „Versuche, die im Übrigen kläglich gescheitert sind“, erklärt Robin.

„Da wir wissen, dass die Einladungen zu den Verbrauchertreffen ohne die Zustimmung der Verbraucherinnen und Verbraucher verschickt wurden, sind wir der Ansicht, dass gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes und der DSGVO eine schwerwiegende unrechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten vorliegt. Dies berechtigt den Geschädigten gegebenenfalls zu einer Entschädigung für den entstandenen Schaden. Wir stellen den Aktionären der Volksbank, die die oben genannte Mitteilung ohne ihr Einverständnis erhalten haben, ein Musterschreiben zur Verfügung, welches auf der Website des Vereins Robin https://www.robinreport.it zu finden ist. Dieses ist an die Datenschutzbehörde und zur Kenntnis auch an dem Aktionärskomitee Südtirol und an den Verein Robin adressiert“, heißt es in einer Aussendung.

Der Verbraucherschutzverein Robin wird diesbezüglich eine Eingabe bei der Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt einbringen.

Die Carabinieri werden ebenfalls informiert, um die Organisatoren dieser Treffen zu identifizieren, damit sie die Datenschutzbehörde über die unrechtmäßige Verarbeitung der persönlichen Daten der Verbraucherinnen und Verbraucher informieren können.

Von: mk

Bezirk: Bozen