Von: mk
Bozen – Mit wachem Auge verfolgt der Dachverband für Soziales und Gesundheit die Entwicklungen des Systems zur Pflegesicherung und begrüßt die nun beschlossenen Änderungen.
Das Pflegegeld hat sich seit seiner Einführung im Jahr 2008 zu einer wichtigen Form der Unterstützung von pflegebedürftigen Menschen und damit einer großen Zahl Südtiroler Familien entwickelt. „Die Weiterentwicklung des Systems und die nun von der Landesregierung beschlossenen Anpassungen, die wir als Dachverband mit angeregt hatten, werden von uns sehr begrüßt“, sagt Martin Telser, Präsident des Dachverbandes für Soziales und Gesundheit.
„Jede Pflegesituation ist individuell und sieht anders aus“, so Telser, „und diesem Umstand muss besser Rechnung und flexibler getragen werden. Es ist nötig, den Menschen mit Pflegebedarf ein möglichst breites Angebot an Dienstleistungen zu sichern und zugleich alle bürokratischen Abläufe zu vereinfachen.“ Eine absolut notwendige und wichtige Neuerung sei deshalb die Aufwertung und gleichzeitig flexiblere Regelung der Dienstgutscheine, für deren Einlösung nicht nur wie bisher der Hauspflegedienst, sondern auch entsprechend akkreditierte Fachdienste beauftragt werden können, die der Pflegegeldempfänger selbst auswählt. Positiv sei auch, dass neben pflegerischen Aspekten künftig auch einfache Leistungen wie Begleitung, Kochen, Haushaltshilfe miteinbezogen werden. Auch hier sind die Forderungen des Dachverbandes und der gemeinnützigen Organisationen zum Tragen gekommen.
Nicht immer ist die Altersschwäche Grund für einen Pflegebedarf. Viele Menschen brauchen wegen einer Behinderung oder einer chronischen Krankheit verschiedene Hilfestellungen. Die meisten Mitgliedsorganisationen des Dachverbandes setzen sich für Menschen ein, die sich in einer solchen Situation befinden. Ihnen allen kommen das System der Pflegesicherung und die vielen verschiedenen Fachdienste zu Hilfe.
„Mit der Einrichtung gemeinsamer Beratungsstellen für die Pflege konnte bereits ein wesentlicher Schritt gesetzt werden. Jetzt sollten auch die von gemeinnützigen Organisationen entwickelten Fachdienste unterschiedlichster Art besser eingebunden und genutzt werden, weil sie in manchen Situationen vielleicht auch die beste Hilfestellung liefern können”, so Telser. Er nimmt dabei Landesrätin Martha Stocker beim Wort, die zugesichert hat, dass es in der Ausarbeitung der konkreten Neuerungen eine enge Einbeziehung des Dachverbandes in Vertretung seiner Mitgliedsorganisationen geben wird.
Die Neuregelung der Kontroll-Überprüfungen kommt den Vorstellungen des Dachverbandes ebenfalls entgegen: Es macht nicht viel Sinn, wenn Menschen mit einer ausgewiesenen permanenten Behinderung und dem daraus abgeleiteten Anspruch auf das Pflegegeld diesen immer wieder neu bestätigen müssen. Sie werden von der Verpflichtung ausgenommen sein, alle drei Jahre ihren Anspruch mit einem ärztlichen Zeugnis nachzuweisen. Umgekehrt wird eine Absetzung des derzeitigen Kontrollsystems begrüßt, weil es aufwändig und durch die unangemeldeten Besuche mit beträchtlichen Belastungen für die Pflegegeldempfänger verbunden ist, zumal es wichtig wäre, dass dabei – wo vorhanden – auch die Sachwalter anwesend sein sollten.
Gleichzeitig sollte es auch zu einer Änderung im Landesgesetz 9/2007 zur Pflegesicherung kommen. „Eine naheliegende Notwendigkeit nach nun fast zehn Jahren der Anwendung und Erprobung,” findet Martin Telser: „Wir freuen uns, wenn auch weitere Aspekte bei einer solchen Gelegenheit noch eingebunden werden können, etwa wenn es um die Situation von Menschen geht, die auf Grund bestimmter chronischer Erkrankungen spezifischer Pflegeleistungen bedürfen.“