Von: luk
Bozen – Das Arbeiterstatut wird 50 Jahre alt. Daran erinnert die Gewerkschaft SGB CISL. “Dieses Jubiläum fällt in eine Zeit, in der sich die Arbeit stark wandelt. Der symbolische Wert des Arbeiterstatuts bleibt unverändert, auch wenn der Kontext eine Überarbeitung erfordern würde. In den 70-er Jahren hat dieses Gesetz die gewerkschaftliche Vertretung in den Betrieben geregelt, es war das Instrument, das die Emanzipation von mindestens zwei Arbeitnehmergenerationen ermöglicht hat. Diese Generationen von Arbeitnehmern haben stabile Arbeitsverhältnisse erreicht, und vor allem in der Industrie hat das Arbeiterstatut die Entwicklung von Kollektivvertragsverhandlungen ermöglicht, die für die meisten Beschäftigten eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen gebracht hat.”
“Im Laufe der Zeit ist die Prekarisierung vorangeschritten, gestiegen ist auch die Anzahl an Produktionseinheiten mit weniger als 15 Beschäftigten, in denen die Bestimmungen des Arbeiterstatuts nicht angewandt werden. Damals war Industriearbeit maßgebend, heute sind 70 Prozent der Beschäftigten im Dienstleistungssektor tätig. Dies erklärt auch die
geringe Produktivität, die sich auf die schwache Entwicklung der Reallöhne der letzten zwei-drei Jahrzehnte ausgewirkt hat. Auftragsvergaben waren damals hauptsächlich in der Baubranche zu finden, im Laufe der Jahrzehnte haben die Auslagerungen auch im privaten und öffentlichen Dienstleistungsbereich zugenommen. Auftraggeber haben ihre Einsparungen dabei häufig zu Lasten der betroffenen Arbeitnehmer erzielt, die nur selten unter die Schutzbestimmungen des Arbeiterstatuts fallen. Aufgrund der ausufernden Anzahl an Kollektivverträgen und der Tatsache, dass die Repräsentativität der unterzeichnenden Sozialpartner nicht überprüft wird, sind die Schutzbestimmungen des Arbeiterstatuts de facto unanwendbar, auch weil ein Referendum es 1995 in Teilen abgeschafft hat”, so die Gewerkschaft.
“Heute wäre ein ‘Statut der Arbeiten’ gefragt, eine Art Übergang vom Schutz des Arbeitsplatzes zum lebenslangen Schutz der Arbeit bzw. Beschäftigung. Die Schere zwischen Arbeitnehmern, die unter das Arbeiterstatut fallen, und jene, die davon nicht abgedeckt sind, öffnet sich immer weiter. Wir bräuchten heute eine gute Grundausbildung und laufende berufliche Weiterbildung, vor allem in beschäftigungslosen Zeiten. Dies wäre auch im Interesse der Unternehmer, die oft nicht die Kompetenzen finden, nach denen sie suchen. Wir bräuchten eine Überarbeitung der gewerkschaftlichen Vertretung hin zu einem neuen Vertragsverhandlungsmodell, das nicht auf den gesamtstaatlichen Durchschnitt ausgerichtet ist, sondern den einzelnen Beschäftigten vor Ort in den Mittelpunkt stellt. Der beste Weg, diesen Geburtstag zu feiern, wäre es, sich in Erinnerung zu rufen, welchen großen Stellenwert das Arbeiterstatut gehabt hat, und darüber hinaus neue Schutzmaßnahmen auf den Weg zu bringen, die den neuen Herausforderungen gerecht werden”, so der SGB.