Von: mk
Bozen – Seit 1. Jänner 2021 ist das neue Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich in Kraft. Die Handelskammer Bozen möchte die Südtiroler Unternehmen informieren, dass das Abkommen Auswirkungen auf alle Inhaber von EU-Schutzrechten, wie Patente, Marken, Muster und Modelle hat.
Die Absicherung der eigenen Ideen und Entwicklungen ist ein entscheidender Erfolgsfaktor für innovative Unternehmen. Dabei sind die gewerblichen Schutzrechte ein wichtiges Instrument. So lassen sich technische Lösungen durch ein Patent oder Gebrauchsmuster, der Name und das Logo der Waren beziehungsweise Dienstleistungen durch die Marke und das Design eines Produktes, durch ein Muster oder Modell schützen.
Das Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich enthält unter anderem eine Präferenzregelung für das geistige Eigentum.
Unionsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmuster, die vor dem 31.12.2020 beim Europäischen Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) eingetragen wurden, verlieren ihre Wirkung im Vereinigten Königreich, jedoch erhalten die jeweiligen Marken-, Muster und Modellinhaber dort gleichwertige nationale britische Marken bzw. Muster und Modelle.
Das Amt für geistiges Eigentum im Vereinigten Königreich (UKIPO) hat für alle eingetragenen Unionsmarken bzw. Gemeinschaftsgeschmacksmuster zum Jahreswechsel 2020/21, ohne Einhebung amtlicher Gebühren, gesonderte nationale Schutzrechte erstellt.
Diese Anträge sind mit der Eintragungsnummer der EUIPO versehen und werden wie eigenständige Schutzrechte verwaltet. Dies bedeutet, dass sie in Zukunft getrennt verlängert werden müssen. Anmeldedatum und Fälligkeit der neuen britischen Schutzrechte bleiben unverändert.
Dasselbe gilt auch für international registrierte Marken und Muster und Modelle mit Benennung der EU.
Für Marken sowie Muster und Modelle, welche bis zum 31. Dezember 2020 noch nicht eingetragen wurden, besteht die Möglichkeit, ein gesondertes nationales britisches Schutzrecht bis zum 30. September 2021 beim UKIPO zu beantragen.
Auf Europäische Patente hat der Brexit wenig Auswirkungen. Das Vereinigte Königreich bleibt weiterhin ein Mitglied des Europäischen Patentübereinkommens. Europäische Patente mit Gültigkeit im Vereinigten Königreich werden automatisch in ein eigenes UK-Register übertragen.
„Viele Südtiroler Betriebe sind international tätig und mitunter Inhaber von EU-Schutzrechten. Durch den Brexit sowie das neue Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich haben sich einige Änderungen ergeben. Der Bereich Patente und Marken der Handelskammer bietet dazu umfassende Information und Beratung“, so Alfred Aberer, Generalsekretär der Handelskammer Bozen.
Für weitere Informationen steht der Bereich Patente und Marken der Handelskammer Bozen zur Verfügung, Tel. 0471 945 534 – 514 – 531, E-Mail: patentemarken@handelskammer.bz.it.