Unternehmen vertrauen auf schnelle Entscheidung

Die Podini Group legt Berufung ein

Samstag, 08. April 2023 | 16:30 Uhr

Bozen – Die Podini Group, vertreten und verteidigt durch die Rechtsanwälte Manfred Schullian aus Bozen und Luca Mazzeo aus Rom sowie durch Rechtsanwalt Dieter Schramm, legt Berufung gegen das Urteil des Staatsrats vom Oktober 2022 ein. Mit diesem wurde die Verwaltungsakte, mit denen die Provinz und die Gemeinde Bozen die Erweiterung des Einkaufszentrums Twenty genehmigt hatten, als rechtswidrig erklärt.

Insbesondere haben die Podini AG und die Twentyone GmbH beim Kassationsgerichtshof Berufung eingelegt, weil der Verwaltungsrichter die ihm zugewiesene Befugnis überschritten hat. Tatsächlich griff er sowohl in den Bereich der dem Gesetzgeber vorbehaltenen Regelungen ein, indem er im Wesentlichen selbst neue, von den bestehenden Regelungen abweichende und mit diesen unvereinbare Rechtsnormen geschaffen hat, als auch in den Bereich der den Erwägungen der Verwaltungsbehörden (Provinz und Stadtverwaltung) vorbehaltenen ist, teilt Twentyone GmbH in einer Aussendung mit.

Mit ihrer Berufung fordern die Unternehmen das Kassationsgericht auf, das Urteil des Staatsrats aufzuheben und damit die Eingaben der Aspiag Service AG endgültig zurückzuweisen. Die Unternehmen vertrauen auf eine schnelle Entscheidung des Kassationsgerichtshofes.

Von: lup

Bezirk: Bozen