Von: luk
Bozen – Neue Maßnahmen zur freiwilligen Rentenabsicherung der Erziehungszeiten erläuterten heute (4. August) Landesrätin Deeg und Regionalassessorin Plotegher.
“Wichtig ist es, dass die Eltern Wahlfreiheit haben und die Entscheidung, die Kinder Zuhause zu betreuen, sich nicht negativ auf die Rente auswirkt”, betonten Familienlandesrätin Waltraud Deeg und Regionalassessorin Violetta Potegher bei der heutigen Pressekonferenz. “Wir dürfen die Mütter nicht in die Schiene der Arbeitslosigkeit drängen, sondern müssen sie nachhaltig finanziell absichern”, forderte Deeg. Sowohl Deeg als auch Plotegher pochten darauf, dass sich Mütter oder Väter, die sich für ihre Kinder eine berufliche Auszeit nehmen, freiwillig weiterversichern. “Eltern haben viel um die Ohren, und da bleibt oft der Gedanke auf der Strecke, dass man schon rechtzeitig an die Vorsorge denken muss”, sagte Deeg. Die Familienlandesrätin gab zu bedenken, dass mit dem geltenden, beitragsbezogenen Rentensystem die Rente ausschließlich auf die effektiv eingezahlten Beiträge berechnet werde und wies darauf hin, dass derzeit Frauen halb so viel Rente beziehen würden als Männer.
Höhere Beiträge und Vereinfachungen
Beiträge für die rentenmäßige Absicherung der Erziehungszeiten gibt es für Angestellte, die sich im Wartestand ohne rentenmäßige Absicherung befinden, für Hausfrauen, Studenten, Freiberufler und selbstständig Erwerbstätige sowie für jene, die in Teilzeit arbeiten und ihre Rentenabsicherung aufstocken möchten. Der Beitrag für die freiwillige rentenmäßige Absicherung der Erziehungszeiten wurde heuer von 7000 auf 9000 Euro im Jahr angehoben. So stellt die Region dafür für insgesamt 24 Monate maximal 18.000 Euro zur Verfügung. Die Beitragserhöhungen beziehen sich nicht nur auf Erziehungszeiten für eigene oder adoptierte Kindern, sondern auch für Pflegekinder. Hinzu kommt, dass der Beitragszeitraum bis zur Volljährigkeit des Pflegekindes ausgedehnt wurde. Im Falle von Teilzeitbeschäftigung beträgt der Höchstbeitrag 4500 Euro und steht bis zum fünften Lebensjahr des Kindes zu. Für die Zusatzvorsorge werden in diesem Fall maximal 2000 Euro an Beiträgen gewährt. Für alle anderen Anspruchsberechtigten gibt es für den Zusatzfonds einen maximalen Beitrag von 4000 Euro.
Neuerungen für Selbstständige und Freiberufler
Für selbstständig Erwerbstätige und Freiberufler steht mit einer eigenen Durchführungsverordnung im Oktober eine Neuerung bevor: Der Höchstbeitrag wird von 3600 Euro auf 4000 Euro angehoben. Zudem gibt es wichtige Vereinfachungen: Fortan müssen Selbstständige und Freiberufler keinen Ersatz mehr einstellen, um den regionalen Beitrag zu erhalten. Eine weitere bedeutende Neuerung ist, dass im Zeitraum, für den ein Beitrag beantragt wird, das betreute Kind auch in einer Kleinkindbetreuungseinrichtung untergebracht sein kann. “Wir schaffen damit vor allem für Freiberuflerinnen und Selbstständige den Rahmen, zumindest zeitweise ihrer Arbeit nachgehen zu können und gleichzeitig die Kinder in guten Händen zu wissen”, erklärte Landesrätin Deeg. Künftig können die Beiträge direkt an den dafür eingerichteten Zusatzfonds überwiesen werden, damit bleiben unnötige Bürokratie und Zeit erspart.
Schneller ansuchen mit neuen eGov-Diensten
Bis zum Jahresende stellt das Land vier neue Online-Dienste zur Verfügung, um die Gesuche für die rentenmäßige Absicherung der Erziehungszeiten schneller und einfacher abwickeln zu können. Die Beiträge für die rentenmäßige Absicherung der Erziehungszeiten beim Nationalinstitut für Sozialfürsorge INPS/NISF müssen noch vorausgezahlt werden. “Wir führen intensive Gespräche und hoffen, dass diese Vorgehensweise abgeändert wird”, so Deeg. Trotzdem sind die Ansuchen im Steigen begriffen: Von 2014 bis 2016 gab es einen sprunghaften Anstieg von 406 auf 868 Ansuchen. “Für ein gesundes Heranwachsen der Kinder ist in den ersten drei Lebensjahren ist die Anwesenheit von zumindest einem Elternteil enorm wichtig, und die Entscheidung zu Hause zu bleiben, darf sich nicht negativ auf die Mütter oder Väter auswirken”, sagte Regionalassessorin Plotegher abschließend.