Umstrittener Rabatt an Stelle von Steuerabsetzbetrag

Energetische Sanierung: Neubehandlung der Bestimmungen zulasten der KMUs

Freitag, 28. Juni 2019 | 13:17 Uhr

Bozen – Der Unternehmerverband Südtirol begrüßt den vom Senat genehmigten Beschlussantrag, der die Regierung verpflichtet, die im Wachstumsdekret beinhaltete Regelung im Bereich der Steuerbegünstigungen für die energetische Sanierung, neu zu bewerten.

Artikel 10 sieht anstelle des Steuerabsetzbetrages die Möglichkeit vor, vom Unternehmen, welches die Arbeiten durchführt, einen Rabatt auf die zu verrechnenden Arbeiten im Ausmaß des Steuerguthabens zu verlangen. Dies bedeutet, dass ein Betrieb dem Auftraggeber, je nach Art der durchgeführten Arbeiten, zwischen 50 und 85 Prozent Rabatt gewähren muss: Das Unternehmen ist somit gezwungen, die Arbeiten praktisch vorzufinanzieren.

“Investitionen in energetische Sanierungen zu unterstützen ist ohne Zweifel eine sehr positive Maßnahme. Diese Bestimmung stürzt jedoch jene Unternehmen, die mindestens die Hälfte der ausgeführten Arbeiten nicht mehr sofort kassieren können und diesen Betrag erst in den folgenden fünf Jahren durch die Verrechnung der Steuern zurückerhalten, in große Liquiditätsengpässe. Betroffen von dieser Maßnahme sind vor allem jene Unternehmen, wie Fensterhersteller, Bauunternehmen, Zimmerer und Installationsunternehmen, die durch ihre Innovationskraft wesentlich zum Erfolg der energetischen Sanierung beigetragen haben. Es wird somit ein für unsere heimische Wirtschaft strategischer Sektor benachteiligt, mit absehbar negativen Auswirkungen auf die Produktion und vor allem auch auf die Beschäftigungsentwicklung“, sagt der Sprecher der Kleinunternehmen im Unternehmerverband Südtirol, Oswald Eller.

“Wir sind zuversichtlich, dass durch die Neubewertung dieser Regelung eine Lösung gefunden werden kann, welche die Förderung der energetischen Sanierung und Wettbewerbsfähigkeit unserer KMUs in diesem strategischen Bereich stärkt. Gerade Südtirol hat durch die im Jahr 2014 erfolgte Einführung des Vorschusses der staatlichen Steuerabzüge in Form eines zinslosen zehnjährigen Landesdarlehen bewiesen, dass dies durchaus möglich ist“, so Eller abschließend.

Von: mk

Bezirk: Bozen