Von: luk
Meran – Am Sitz der Volksbank Meran wurde vor Kurzem vor zahlreichen Anwesenden der Startschuss für ein gemeinsames Projekt des genannten Bankeninstituts und des Vereins Alzheimer Südtirol im Burggrafenamt gegeben. Der überaus positive Effekt der zitierten Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Ehrenamt besteht darin, dass für hilfesuchende Familienangehörige, die Menschen mit Demenz zuhause pflegen, nun ein besonderes Hilfspaket mit Leistungen geschnürt wurde, das dann greift, wenn die Öffentliche Hand aufgrund des Ressourcenmangels, Betroffene nicht ausreichend und in angemessenen Zeiten behandeln kann.
“Auch im Gesundheitsbezirk Meran sind die Wartezeiten für fachärztliche Leistungen immer noch lang und betragen Monate. Um im Falle einer erfolgten Diagnose nicht völlig untätig zu sein, wird der Verein Alzheimer Südtirol ASAA aktiv, und bietet vom Screening, über Ergotherapie, Validation, psychologischen Support bis hin zu Rechtsberatung, jene Services an, die gerade in einer frühen Phase von Alzheimer oder anderer Demenzerkrankungen dringend benötigt werden, um den Alltag in den eigenen vier Wänden angemessen zu organisieren. Im gesamten Einzugsgebiet des Westen Südtriols gehen wird derzeit von rund 4.000 Erkrankten aus”, so Ulrich Seitz, Präsident von ASAA.
Psychologe Michele Piccolin erklärte, dass das Screening dazu dienen, eine erste schnelle Einschätzung der kognitiven Leistungsfähigkeit zu erhalten, die es ermöglicht, den Bedarf an weiteren Untersuchungen durch verschiedene Spezialisten zu ermitteln. “Das Screening dauert etwa eine Stunde und beginnt mit einer genauen Erhebung der Krankengeschichte, der aufgetretenen Probleme, des früheren Zustands und der bereits durchgeführten Untersuchungen. Anschließend werden standardisierte neuropsychologische Tests durchgeführt, mit denen die Integrität der kognitiven Funktionen im Vergleich zu Personen gleichen Alters, Geschlechts und gleicher Schulbildung beurteilt werden kann”, so der Experte. Ergotherapie hingegen unterstützt und begleitet Menschen jeden Alters, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt sind.
Kathrin Malfertheiner, erklärte, dass es das Ziel sei, Menschen bei der Durchführung von für sie bedeutungsvollen Betätigungen in den Bereichen Selbstversorgung, Produktivität und Freizeit/Erholung in ihrer Umwelt zu stärken. “Es werden praktische Aktivitäten, Umweltanpassung und Beratung eingesetzt, um die Handlungsfähigkeit im Alltag, die gesellschaftliche Teilhabe und die Lebensqualität der Patienten zu verbessern. Auch wenn die Krankheit diagnostiziert ist, sind Demenzkranke nicht zwangsläufig vom Geschäftsverkehr ausgeschlossen – eine Zeit lang können sie noch voll geschäftsfähig sein. Ab einem gewissen Zeitpunkt können Demenzkranke Geld- und Bankgeschäfte nicht mehr selber erledigen. Demenzkranke Menschen verlernen, mit Geld umzugehen. Irgendwann kommt der Zeitpunkt, da sie Geld- und Bankgeschäfte nicht mehr selber erledigen können. Einkäufe bezahlen, am Automaten Bares abheben, Überweisungen durchführen, einen Dauerauftrag ändern – all das durchschauen sie nicht mehr. Oft tun sie Unsinniges. Besonders problematisch kann es bei Geldanlagen oder anderen Vermögensangelegenheiten werden. Angehörige sehen sich in einem Dilemma. Es sind Vorkehrungen nötig, damit Demenzkranke sich finanziell nicht schaden – oder andere ihre Lage ausnutzen. Gleichzeitig gilt es, sie in ihrer Selbstbestimmung so wenig wie möglich einzuschränken.”
Ein sensibler Punkt weiß auch Alexander Kritzinger: “Bargeld zu haben, gehört zum Selbstwertgefühl des Menschen.” Seitz und RA Alexander Kritzinger weisen darauf hin, wenn ein Mensch mit einer geistigen Behinderung oder psychischen Krankheit nicht in der Lage ist, bestimmte Angelegenheiten selbst zu erledigen, ohne dabei Gefahr zu laufen, benachteiligt zu werden, eine gesetzliche Vertretung vonnöten ist. “Zunächst wird geklärt, ob es eine Alternative zur so genannten Sachwalterschaft gibt. Gibt es keine, kann ein Sachwalter bestellt werden. Er übernimmt die gesetzliche Vertretung des Betroffenen in denjenigen Bereichen, in denen der Betroffene sich selbst nicht vertreten kann. Das bedeutet konkret Verantwortung für einen Menschen zu übernehmen, der auf diese Hilfe angewiesen ist. Eine Sachwalterschaft ist rechtlich verbindlich”, so RA Kritzinger. Über info@asaa.it erhalten Interessierte weitere wichtige Informationen rund um dieses Thema.
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