Von: luk
Bozen – Beamte des Wirtschaftsministeriums haben gestern (28. November) bei einer technischen Sitzung mit den Vertretern der Regionen und autonomen Provinzen in Rom wesentliche Änderungswünsche des Südtiroler Energieverbands und des Landes Südtirol zum neuen Förderdekret für erneuerbare Energien zurückgewiesen. So bleibt allen Wasserkraftanlagen ein direkter Zugang zu den Förderungen für Neubauten, Optimierungen und Renovierungsmaßnahmen verwehrt. Bisher konnten kleine Kraftwerke mit einer Nennleistung unter 250 Kilowatt diesen Direktzugang nutzen. Der Südtiroler Energieverband (SEV) und das Land hatten sich für eine Beibehaltung dieser Bestimmung eingesetzt.
Die Zugangsregelung betraf mehr als 80 Prozent aller Südtiroler Wasserkraftwerke, die jetzt – laut dem vorliegenden Entwurf – mit Mitbewerbern aus dem italienischen Staatsgebiet um reduzierte Förderungsmittel konkurrieren müssen. Zudem hatte sich das Trentino – wie auch der SEV – für eine Umschichtung der Fördermittel zugunsten von kleinen und mittleren Wasserkraftwerken ausgesprochen. Das Ministerium sagte zwar kleinere Korrekturen zu – an der Verringerung des Förderungsumfangs für die Wasserkraft wolle man aber festhalten, heißt es in einer Aussendung des Südtiroler Energieverbands.
Das vom Wirtschafts- und Umweltministerium gemeinsam formulierte Dekret zur Förderung erneuerbarer Energien legt Förderungsrichtlinien für die Jahre 2019 bis 2021 fest. “Der Text privilegiert Photovoltaik- und Windkraftanlagen – zu Lasten der Wasserkraft. Man will den Bau neuer Wasserkraftwerke verhindern und verweist auf den Gewässerschutz“, sagt SEV-Direktor Rudi Rienzner. Dabei habe Südtirol die entsprechende EU-Richtlinie, auf die sich der Staat in dem neuen Förderungsdekret mehrfach bezieht, bereits umgesetzt. Demnach sei eine hydroelektrische Nutzung – trotz strenger Umweltauflagen – an einigen Gewässern zulässig.
Rudi Rienzner: „Es geht uns hier weniger um den Bau neuer Kraftwerke, als vielmehr um die Optimierung veralteter Betriebe mit neuer Technik. Wer jedoch ein neues Kraftwerk bauen möchte und in einem aufwändigen Wasserrechtsverfahren nachgewiesen hat, dass sich der Gewässerzustand nicht verschlechtert, sollte die Möglichkeit einer Förderung behalten“.
Es gebe aber auch eine positive Nachricht: Das Ministerium übernahm einen Vorschlag aus Südtirol und dem Aostatal, der es geförderten Anlagen mit einer Nennleistung unter 250 Kilowatt ermöglicht, den Einheitstarif anzuwenden, die Fördertarif und Verkaufspreis kombiniert. Die Ministerialvorlage hatte diese Schwelle ursprünglich mit 100 Kilowatt festgesetzt.
Am 6. Dezember werden sich politische Vertreter der Regionen und autonomen Provinzen mit dem Dekret befassen. Am 13. Dezember ist dann in weiteres Treffen zwischen den Regionen, den Autonomen Provinzen und den Ministerialbeamten geplant. Der Südtiroler Energieverband setzt seine Lobbyarbeit mit seinen italienischen Partnern inzwischen fort. Die Forderung des SEV: Das Dekret soll durch ein ausgewogenes Regelwerk ersetzt werden, das die Wasserkraft gemäß der Bedeutung dieses Energieträgers angemessen berücksichtigt.