Die Rechte der Flugpassagiere bei Ausfällen werden neu geregelt

EU-Parlament für Geld bei drei Stunden Flugverspätung

Mittwoch, 21. Januar 2026 | 13:00 Uhr

Von: apa

Die umstrittene Reform der EU-Fluggastrechte geht in die nächste Runde: Das EU-Parlament hat am Mittwoch in Straßburg seine Position für die weiteren Verhandlungen angenommen, die sich immer noch deutlich vom Rat der Mitgliedsländer unterscheidet. So wollen die EU-Abgeordneten einen Anspruch auf Entschädigung wie bisher bereits nach drei Stunden Verspätung, der Rat erst nach vier bis sechs Stunden. Zudem pocht das EU-Parlament auf die Gratis-Mitnahme eines kleinen Koffers.

Der Vorschlag des Parlaments enthält eine genaue Liste außergewöhnlicher Umstände, die Fluggesellschaften von der Pflicht einer Entschädigung befreien. Dazu zählen etwa Naturkatastrophen, extreme Wetterereignisse oder Streik. Der Rat bevorzugt dagegen eine offene Liste. Nach den Plänen der Abgeordneten sollen Reisende ohne zusätzliche Kosten einen persönlichen Gegenstand – etwa Handtasche, Rucksack oder Laptop – sowie einen kleinen Koffer mit an Bord nehmen dürfen. Dafür gibt es von den EU-Ländern aber keine Mehrheit.

Vorschlag für Reform bereits 2014 vorgelegt

Die EU-Kommission legte 2014 ihren Vorschlag zur Aktualisierung der Fluggastrechte vor. Unterschiedliche Positionen der EU-Mitgliedstaaten blockierten das Dossier jedoch elf Jahre lang. Im Juni 2025 erzielten die EU-Minister schließlich eine politische Einigung. Die anschließenden Verhandlungen mit dem Parlament begannen im Oktober 2025, führten jedoch zu keinem Kompromiss. Nach der Abstimmung im Parlament müssen Rat und Parlament nun einen Vermittlungsausschuss mit Vertretenden beider Institutionen bilden, der eine gemeinsame Lösung finden soll.

FPÖ-EU-Abgeordneter Roman Haider, der als Verkehrssprecher der “Patrioten für Europa”-Fraktion im Vermittlungsausschuss sitzen wird, betonte, dass EU-Parlament trete für einen “starken Verbraucherschutz” ein: “Es wird zum Konflikt mit dem Rat und der Kommission kommen.” Die derzeit geltenden Fluggastrechte seien aus 2004, so SPÖ-Delegationsleiter Andreas Schieder. Es gehe darum, die Rechte der Reisenden zu schützen; die Kommission wolle “einen Schritt zurückgehen”.

Österreichische EU-Abgeordnete wollen Konsumenten verteidigen

“Seit fast 20 Jahren erhalten Flugpassagiere bei Verspätungen ab drei Stunden Entschädigungszahlungen und es ginge in die ganz falsche Richtung, den Konsumentenschutz jetzt dramatisch zurückzudrehen”, sagt Sophia Kircher, Verkehrssprecherin der ÖVP im Europaparlament und stv. Vorsitzende des Verkehrsausschusses. “In den anstehenden Verhandlungen verteidigen wir einen starken Konsumentenschutz für Flugpassagiere. Natürlich muss auch die Wettbewerbsfähigkeit der Luftverkehrsbranche berücksichtigt werden. Aber das darf kein Vorwand sein, um langerstrittene und seit einer Generation verankerte Passagierrechte derart auszuhöhlen.”

“Das Europäische Parlament hat heute ein starkes Zeichen gesetzt. Wir machen nicht mit, wenn der Rat Konsument:innenrechte opfert, um die Luftfahrtlobby zu schonen. Wenn Zugfahren strengeren Regeln unterliegt als Fliegen, führt das zu Wettbewerbsverzerrung zulasten der Bahn. Der Rat gibt hier Konzerninteressen den Vorrang vor Konsument:innenschutz und fairer Mobilität und Klimaschutz. Aber das Parlament hat heute klargestellt: Konsument:innenrechte sind keine Verhandlungsmasse”, kommentiert die grüne EU-Abgeordnete Lena Schilling.

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